Am 30. November, dem 1. Advent, bleiben die Geschäfte in Wismar geschlossen. Grund ist das neue Öffnungszeitengesetz und der dazugehörige Folge-Entwurf, die in den vergangenen Wochen für unterschiedliche Auslegungen und damit für Unsicherheit gesorgt haben.
Nach erneuter Klärung steht nun fest: Eine Sonntagsöffnung ist erst ab dem 17. Dezember zulässig. Damit entfällt auch die bislang übliche anlassbezogene Öffnung am 1. Advent.
Der ursprünglich kommunizierte Termin darf somit nicht stattfinden. Stattdessen dürfen die Geschäfte am 4. Advent sowie zwischen den Feiertagen öffnen.
Für Händler bedeutet die Entscheidung eine Umstellung in der Adventsplanung. Für die Kundschaft bleibt der 1. Advent ein klassischer Ruhetag – erst kurz vor Weihnachten gibt es wieder die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf.