Seit Montag gilt am Drewespark eine neue Regelung: Wer sein Fahrzeug auf den Parkflächen des Einkaufszentrums abstellt, muss eine Parkscheibe auslegen. Damit ist das Parken für Besucher weiterhin kostenlos – allerdings nur für eine begrenzte Zeit.
Die zulässige Höchstdauer beträgt zwei Stunden. Danach droht ein Verwarnungsgeld. Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB) kontrolliert die Einhaltung regelmäßig. Ziel der Maßnahme ist es, Dauerparken zu verhindern und die Stellplätze für Kundinnen und Kunden freizuhalten.
Für die Besucher bedeutet das: Parkscheibe ins Auto legen, Ankunftszeit einstellen, maximal zwei Stunden bleiben. Wer länger einkaufen oder essen möchte, muss sein Fahrzeug rechtzeitig umparken oder auf andere Parkflächen in der Umgebung ausweichen.
Mit der Einführung der Parkscheibenpflicht will die Stadt sicherstellen, dass die Parkplätze am Drewespark auch in Spitzenzeiten ausreichend verfügbar sind.