Die Hansestadt Wismar arbeitet an einer neuen Benutzungs‑ und Entgeltordnung für Parkplätze, Parkhaus und Tiefgarage. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedingungen rund um die neue Stadthalle: Seit das benachbarte Wonnemar sein Parken kostenpflichtig gemacht und auf kameragestützte Überwachung umgestellt hat, weichen viele Besucher auf den stadteigenen Parkplatz aus. Auch der nahe Penny‑Markt hat eine Kameraerfassung mit Zeitlimit eingeführt. Der Stadthallen‑Parkplatz ist dadurch bereits ohne Veranstaltungsbetrieb zu bis zu 90 Prozent ausgelastet.
Geplante Schrankenanlage und technische Anpassungen
Um die Parksituation zu ordnen, plant die Stadt eine Schrankenanlage mit Kennzeichenerfassung. Zudem sollen moderne Bezahlmöglichkeiten wie Online‑Tickets in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Parallel führt das zuständige Amt Gespräche mit Sportvereinen, um über hinterlegte Kennzeichen Ausnahmen von der Entgeltpflicht zu ermöglichen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Bewirtschaftung des Parkplatzes aufgrund der veränderten Parksituation notwendig sei. Die entsprechende Vorlage liegt dem zuständigen Ausschuss vor.
Öffentliche Kritik von Toni Brüggert
Für Diskussion sorgt ein Facebook‑Beitrag von Toni Brüggert, 2. Präsident der Bürgerschaft und Bewerber für das Amt des Bürgermeisters. Brüggert zeigt sich überrascht über sichtbare Kabelarbeiten auf dem Parkplatz und stellt die Frage, ob hier bereits Vorbereitungen für eine Schrankenanlage getroffen werden, obwohl die Bürgerschaft noch keinen Beschluss gefasst habe. Er kritisiert zudem fehlende Konzepte für Sportvereine und verweist auf frühere Gebührenerhöhungen im Sportbereich.
Politischer Kontext
Nach Angaben aus der Verwaltung sind die Planungen zur Bewirtschaftung des Parkplatzes seit Längerem in den zuständigen Gremien bekannt, auch Mitglieder der Bürgerschaft wurden darüber informiert. Dass die Diskussion nun öffentlich geführt wird, verleiht dem Thema zusätzliche Aufmerksamkeit – auch vor dem Hintergrund der anstehenden Bürgermeisterwahl. Wie die Bürgerschaft letztlich entscheidet, hängt vom weiteren Beratungsverlauf ab.