In Wismar wächst der Unmut über die aktuelle Erhebungspraxis für Niederschlagswasser. Besonders Eigentümergemeinschaften fühlen sich benachteiligt, weil bei geteilten Flächen – etwa gemeinsamen Zufahrten – häufig nur ein einzelner Eigentümer den Gebührenbescheid erhält. Dieser muss anschließend die anteiligen Kosten von den übrigen Beteiligten einfordern. Betroffene sprechen von einer „unfreiwilligen Inkassotätigkeit“.
Stadt verweist auf geltende Strukturen
Der Entsorgungs‑ und Verkehrsbetrieb (EVB) sieht trotz der Kritik keinen Anlass für eine Änderung. Die Praxis sei rechtlich zulässig, heißt es. Für die Betroffenen bleibt die Belastung dennoch einseitig, da die organisatorische Verantwortung vollständig bei der Person liegt, die den Bescheid erhält. Die Stadt verweist auf bestehende Strukturen, die sich aus ihrer Sicht bewährt haben.
Thema erreicht politische Ebene
Die Diskussion wird inzwischen zunehmend öffentlich geführt und erreicht auch politische Dimension: Mehrere Akteure greifen die Kritik aus der Bevölkerung auf und fordern eine Überprüfung der bisherigen Praxis. Beobachter verweisen darauf, dass die Debatte nicht nur fachlich, sondern auch vom aktuellen politischen Klima geprägt ist.
Erwartungshaltung der Betroffenen
Für die betroffenen Eigentümergemeinschaften bleibt die Situation unbefriedigend. Sie erwarten eine Lösung, die gerechter und praktikabler ist als das bisherige Verfahren. Ob die Bürgerschaft eine Änderung der Erhebungspraxis anstoßen wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.