FDP/GRÜNE in der Bürgerschaft kritisieren Jahresabschluss der Hansestadt Wismar
Alle Jahre wieder…Kurz vor Weihnachten zofft es mal wieder in der Hansestadt. Grund ist Jahresabschluss, der so die Fraktion FDP/Grüne, verspätet und unvollständig ist. In der heutigen Bürgerschaftssitzung (17.00 Uhr) werde dies ohnehin thematisiert, dennoch Tino Schwarzrock von der Fraktion FDP/Grüne: „Der Jahresabschluss ist erneut verspätet erstellt, ganze zwei Jahre verspätet hat der Bürgermeister ihn vorgelegt. Während man für die Abschlüsse 2012 und 2013 wegen der Doppikumstellung noch Verständnis haben konnte, setzt sich diese Verfristung ständig fort. Wenn die Verwaltung ihren Haushalt durchbringen will, müssen alle springen. Wenn die Bürgerschaft und auch die Bürger Rechenschaft für ein abgelaufenes Jahr von der Verwaltung wollen, dürfen sie eben mal zwei Jahre warten. In der Wirtschaft wären die Aufsichtsgremien wohl nicht so nachsichtig, wie es die Bürgerschaft mehrheitlich sein wird.
Erneut müssen wir feststellen, dass Dienstanweisungen seit Jahren auf Anpassungen hinsichtlich der Erfahrungen aus der Doppik warten. Hier darf man erwarten, dass die Verwaltungsspitze endlich das Heft des Handelns in die Hand nimmt, denn Ankündigungen gab es hierzu bereits beim Jahresabschluss 2014.
Die Verwaltung verstößt in 2015 leider gegen die ihr gesetzte Inventurrichtlinie und hat auch für 2015 keine körperliche Bestandsaufnahme, also Inventur, vorgenommen, die eigentlich alle drei Jahre verpflichtend ist. Für bedenklich halten wir die Aussage, dass die Liquidität zum Bilanzstichtag nicht mit eigenen Mitteln gegeben war. Wie auch in Vorjahren war die Stadt permanent in der Kreide, sprich im Dispo. Und das in einem Jahr niedriger Zinsbelastung und sprudelnder Steuereinnahmen.
Trotzdem die Stadt ca 1,46 Mio EUR mehr an Steuern und 1,36 Mio EUR mehr an Finanzerträgen aus e.dis AG und Sana Hanse Klinikum einnahm, konnten die über Jahre aufgebauten Fehlbeträge nicht kompensiert werden. So ist ein Haushaltsausgleich für 2015 nicht gelungen. Leider fehlen jegliche Aussagen zu den Zielerreichungen zu den wesentlichen Produkten. Mit diesen sollte die Bürgerschaft steuern. Es ist nicht zu akzeptieren, dass zu dieser Steuerung die Verwaltung keine Kennzahlen und Daten präsentiert hat und Aussagen zum Zielerreichungsgrad nicht getroffen werden können. Damit lässt sich die Bürgerschaft entweder an der Nase herumführen oder ihr sind die gesetzten Ziele und Kennzahlen schlichtweg egal.“
Macro Trunk, Pressesprecher der Hansestadt erwidert darauf: “Die Hansestadt Wismar arbeitet seit zwei Jahren mit Hochdruck an den nachzuholenden Jahresabschlüssen. So wurde allein in diesem Jahr der Jahresabschluss 2014 festgestellt, der Jahresabschluss 2015 fertiggestellt und der Jahresabschluss 2016 vorbereitet.
In 2019 werden die übrigen nachzuholenden Jahresabschlüsse fertiggestellt, so dass ab dem Haushaltsjahr 2020 der Abschluss des jeweils abgelaufenen Haushaltsjahre fristgerecht vorgelegt werden. Damit die Bürgerschaft dennoch über den Haushaltsverlauf unterrichtet ist, werden seit dem Jahr 2016 Quartalsberichte gefertigt und im Finanzausschuss vorgestellt. Bisher waren das 9 Berichte. Weiterhin erfolgte zum Abschluss der Haushaltsjahre eine Information zum vorläufigen Jahresabschlussergebnis.
Im Jahr 2015 wurden von den Städten und Gemeinden zahlreiche und wesentliche Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik angeregt und über den Städte- und Gemeindetag M-V mit dem Innenministerium des Landes diskutiert. Diese breit angelegte fachliche Diskussion führte im Jahr 2016 zur Überarbeitung der GemHVO-Doppik. Die bestehenden Dienstanweisungen wurden daher erst nach den genannten Gesetzesänderungen angepasst. Die Fertigstellung der nachzuholenden Jahresabschlüsse hatte bisher, auch im Hinblick auf finanzielle und haushaltsrechtliche Konsequenzen, eindeutig Priorität gegenüber anderen turnusmäßigen Verwaltungsarbeiten. Alle verfügbaren personellen und technischen Ressourcen in den Fachämtern wurden zuerst für die Jahresabschlussarbeiten eingesetzt, körperliche Inventuren daher auf Teilbereiche der Verwaltung und bestimmte Anlässe beschränkt.
Die Hansestadt Wismar befindet sich seit mehreren Jahren auf einem erfolgreichen Konsolidierungskurs und weist per 12. Dezember 2018 einen Kassenbestand von 2,8 Mio. € aus.
Der Kassenkredit per 31.12.2015 bildet die finanzielle Situation der Vergangenheit ab. Der Haushaltsausgleich für das Jahr 2015 konnte auch aufgrund der umfangreichen vorfinanzierten Investitionsmaßnahmen nicht erreicht werden. Das strukturelle Defizit wurde in 2015 weiter abgebaut.”