Zahlreiche Bundesländer stemmen sich gegen die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Pendlerpauschale und die ebenfalls geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Wie eine Umfrage der „Süddeutschen Zeitung“ unter allen 16 Bundesländern ergab, formiert sich im Bundesrat massiver Widerstand gegen beide Vorhaben. Länder und Kommunen hätten demnach einen erheblichen Teil der Steuerausfälle zu tragen, die beide Vorhaben mit sich brächten. Sie fordern deshalb, dass der Bund die Kosten dafür allein übernimmt.
Der sächsische CDU-Finanzminister Christian Piwarz sagte der „SZ“, es müsse „endlich aufhören, dass der Bund Bundesgesetze oder andere Maßnahmen ergreift, die bei den Ländern und Kommunen zu Mindereinnahmen oder Mehrausgaben“ führten. „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, forderte er. Sein Berliner Kollege Stefan Evers von der CDU erklärte: „Insbesondere solchen Maßnahmen, die unsere Einnahmen weiter verringern, wird das Land Berlin nicht ohne weiteres zustimmen können.“ Er begründete dies mit einer „extrem angespannten Haushaltslage“.
Kritik kommt auch aus den Reihen der SPD. Entlastungen auf Bundesebene müssten „solide finanziert sein und real helfen, die Konjunktur in Fahrt zu bringen“, sagte der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Die Erhöhung der Pendlerpauschale dagegen sei „ein echter Fehlanreiz“, auch die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie hat aus seiner Sicht keine Priorität. Aus dem SPD-geführten Finanzministerium in Mecklenburg-Vorpommern verlautete, entscheidend für das Abstimmungsverhalten werde sein, „ob der Bund bereit ist, Einnahmeausfälle im Sinne einer fairen Lastenverteilung durch geeignete Maßnahmen auszugleichen“.
„Nicht sinnvoll, Einzelinteressen zu bedienen“
Noch deutlicher äußerten sich Politiker von Grünen und BSW. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz von den Grünen begrüßte zwar den geplanten „Investitionsbooster“, also die bessere steuerliche Absetzbarkeit etwa von Maschinen, obwohl dieser sein Land „schon im nächsten Jahr eine dreistellige Millionensumme kosten“ werde. Nicht sinnvoll sei es dagegen, „Einzelinteressen zu bedienen, wie es bei der Pendlerpauschale oder der Gastro-Mehrwertsteuer der Fall wäre“.
Aus Sicht seiner thüringischen Kollegin Katja Wolf vom BSW ist es „verständlich, dass der Bund ein Interesse daran hat, die Menschen im Land zu entlasten“. Allerdings müssten diese „Geschenke“ auch diejenigen bezahlen, „die sie sich ausdenken“. Die gesamten Mindereinnahmen der beiden Maßnahmen lägen über die Wahlperiode gerechnet bei geschätzt rund 23 Milliarden Euro. Auf die Länder und Gemeinden entfielen davon etwa 12,5 Milliarden Euro.
Zwar haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass der Bund die Finanzierung übernimmt, wenn er Gesetze beschließt, die auf einer anderen staatlichen Ebene finanziell durchschlagen. Ob das aber auch für die geplanten Steuererleichterungen gilt, ist strittig. Der Bund verweist auf eine gegenteilige Absprache mit den Ministerpräsidenten.