Die Parksituation rund um die Wismarer Stadthalle steht vor einer grundlegenden Veränderung. Die Bürgerschaft soll der von der Stadt neu vorgelegten Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Parkflächen zustimmen – ein Schritt, der vor allem auf die angespannte Lage an der Stadthalle zurückgeht. Dort ist der Parkplatz inzwischen selbst an veranstaltungsfreien Tagen zu bis zu 90 Prozent ausgelastet.
Verdrängungseffekt durch neue Parküberwachung
Auslöser für die Entwicklung ist die Umstellung der Parkflächen beim Erlebnisbad Wonnemar und beim benachbarten Penny-Markt. Beide Betreiber haben 2024 auf kostenpflichtige, kameragestützte Parküberwachung umgestellt. Viele Autofahrer weichen seitdem auf den bislang kostenlosen Parkplatz der Stadthalle aus. Um die Stellplätze wieder vorrangig für Hallenbesucher zu sichern, soll eine moderne Schrankenanlage mit Kennzeichenerfassung installiert werden.
Digitales Bezahlen soll Standard werden
Mit der neuen Verordnung schafft die Stadt zudem die Grundlage für zeitgemäße Bezahlsysteme. Künftig soll das digitale Bezahlen von Parktickets an Schrankenanlagen flächendeckend möglich sein. Damit folgt Wismar einem Trend, der in vielen Städten bereits Alltag ist und den Parkvorgang für Nutzerinnen und Nutzer vereinfachen soll.
Sonderlösung für Sportvereine
Für die Sportvereine, die regelmäßig die Hallenflächen nutzen, wird an einer pragmatischen Lösung gearbeitet. Durch die Hinterlegung von Kennzeichen könnten Vereinsmitglieder künftig von der Entgeltpflicht ausgenommen werden. Die Stadt prüft derzeit, wie dieses Modell technisch und organisatorisch umgesetzt werden kann.
Aufräumen im Parkhaus Altstadt-Hafen
Im Zuge der Neufassung wird auch das Tarifangebot im Parkhaus Altstadt-Hafen bereinigt. Mehrere Optionen – darunter Dauermietverträge, Nachtparkangebote und spezielle Beschäftigtentarife – wurden seit der Eröffnung vor siebeneinhalb Jahren nicht genutzt und sollen künftig entfallen. Die Stadt will damit das System übersichtlicher gestalten und Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Entscheidung darüber muss allerdings erst von der Bürgerschaft beschlossen werden.