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Streit um Büro im Bundestag: Gerhard Schröder verzichtet auf Klage in Karlsruhe

Altbundeskanzler Gerhard Schröder verzichtet im Streit um ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sein Anwalt Prof. Michael Nagel teilte mit, dass der 81-Jährige „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht mehr das Gericht in Karlsruhe anrufen werde. Nagel betonte, dass die Frage, ob dem SPD-Politiker ein Büro zustehe oder nicht, weiterhin „offen und umstritten“ bleibe.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung.

Der Altkanzler klagte dagegen vor den Verwaltungsgerichten. Am vorigen Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz, dass er damit nicht an der richtigen Adresse war: Ob Schröder ein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern zustehe, könne allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

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