Freitag, 19.April 2024 | 01:49

Wismar: Stadtverwaltung mit Regelkunde für E-Scooter Fahrer

Share

Inzwischen sieht man sie immer öfter, E-Scooter, die sich auch in Wismar bewegen. Nicht immer aber werden diese regelkonform bewegt.

So jedenfalls klingt es aus der Stadtverwaltung. Und deshalb will die Stadt den “neuen” Verkehrsteilnehmern offenbar die Regeln erklären. Mehr noch – Bürgermeister Thomas Beyer sagt zu diesem Thema: „Die Art der Verkehrsmittel nimmt zu, neben Fahrrädern und Pedelecs sind auch E-Roller unterwegs und es zeigt sich, dass die Regeln den Fahrerinnen und Fahrern oft nicht ganz klar sind. Zentral ist umso mehr, dass der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksichtnahme, auch gelebt wird.“

Hieraus könnte allerdings gerade der Eindruck entstehen, dass E-Scooter in Wismar nicht besonders gern gesehen werden. Dennoch, oder gerade deshalb weist die Stadt darauf hin, das es Pflicht ist:

· die Elektrotretroller zu versichern,
· auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen das Rechtsfahrgebot einzuhalten,
· beim Fehlen von Blinkern Richtungsänderungen per Handzeichen anzukündigen,
· auf Radwegen Rücksicht zu nehmen auf Radfahrer und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anzupassen,
· Radfahrer vorbeizulassen, wenn sie schneller sind,
· auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fußgängern den Vorrang zu lassen und die Geschwindigkeit anzupassen,
· auf Wegen, auf denen Fahrzeuge aller Art verboten sind, den E-Scooter zu schieben,
· in Fußgängerzonen und auf Gehwegen zu schieben („Radfahrer frei“ auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen gilt nicht für Elektrokleinstfahrzeuge),
· für das Parken von E-Scootern die Parkvorschriften für Fahrräder einzuhalten.

Folge uns...

lass' uns dir doch helfen

Mit einem Stichwort oder auch nur einem Namen findest du, wonach du suchst

Unser gesamtes Archiv mit tausenden Artikeln, Beiträgen und zahlreichen Informationen steht dir bei der Suche zur Verfügung. Dabei stehen dir alle Bereiche wie z.B. Politik, Sport, Wirtschaft oder Rostock, Schwerin, Wismar zur Verfügung.