Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar steht vor der Aufgabe, den Wahltag für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters festzulegen. Diese Entscheidung wird in der kommenden Sitzung am 21. Juli 2025 getroffen. Laut den gesetzlichen Bestimmungen muss die Wahl frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden. Dies legt den möglichen Zeitraum für die Wahl zwischen dem 19. Januar 2026 und dem 19. Mai 2026 fest.
Wahltermin und Stichwahl
Um einen geeigneten Termin zu finden, wurden Schulferien und Feiertage berücksichtigt. Der 12. April 2026 wurde als passender Wahltag vorgeschlagen. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, würde diese zwei Wochen später, am 26. April 2026, stattfinden. Auch dieser Termin erscheint unter Berücksichtigung der schulischen und öffentlichen Kalender als geeignet.
Flexibilität der Terminplanung
Die Bürgerschaft von Wismar hat die Möglichkeit, den Termin der Stichwahl durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu zwei Wochen zu verschieben. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf unvorhergesehene Umstände oder Änderungen im Kalender zu reagieren.
Abschluss der Amtszeit
Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet planmäßig am 19. Juli 2026. Mit der Festlegung der Wahltermine wird der reibungslose Übergang zur neuen Amtszeit sichergestellt und die Verwaltung der Hansestadt Wismar rechtzeitig vorbereitet.
Durch die sorgfältige Planung und Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wird ein transparentes und geregeltes Wahlverfahren gewährleistet, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, ihre Stimme in einem gut organisierten Umfeld abzugeben.