Der Hauptangeklagte Eduard Lintner wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht München zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Lintner, der 80 Jahre alt ist, hatte im Laufe des Verfahrens stets betont, keine Bestechungshandlungen begangen zu haben.
Stattdessen sprach er von „Lobbyismus“ für Aserbaidschan, eine Form der Einflussnahme, die er nicht als illegitim ansah. Das Gericht urteilte jedoch, dass seine Handlungen den Tatbestand der Bestechung erfüllten, erkannte jedoch seine Kooperation bei der Aufklärung des Falls als strafmildernd an.
Ein weiterer bedeutender Fall betrifft die bereits im Jahr 2021 verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Gericht bestätigte bei der Urteilsverkündung den Vorwurf der Korruption gegen sie. Obwohl eine postume Verurteilung rechtlich nicht möglich ist, wurde festgelegt, dass ihr Witwer die Bestechungssumme an die deutschen Behörden zahlen muss. Das Gericht sah bei Strenz einen klassischen Fall eines Stimmenkaufs, bei dem die Politikerin sich für Geld beeinflussen ließ. Der Richter sagte wörtlich: „Strenz hat sich kaufen lassen.“
Diese Urteile werfen ein Licht auf die Problematik von Korruption und Einflussnahme in der deutschen Politik. Sie zeigen, dass trotz rechtlicher Grenzen bei der Verfolgung verstorbener Politiker klare Signale gesetzt werden, um Korruption zu bekämpfen und die Integrität des politischen Systems zu stärken.
Zudem unterstreichen die Verfahren die Bedeutung von Transparenz und sauberer Politik, um das Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen zu bewahren.