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Millionen aus dem Sondervermögen für neue Polizeigebäude

In Mecklenburg-Vorpommern sollen mit Hilfe von Mitteln aus dem milliardenschweren Sondervermögen des Bundes auch die Arbeitsbedingungen der Landespolizei verbessert werden. Innen- und Finanzministerium verständigten sich nach eigenen Angaben darauf, an sieben Standorten im Land Neubauten für Polizeidienststellen errichten zu lassen. Aus den Regionen kamen in der Vergangenheit häufiger Beschwerden über unzureichende bauliche Voraussetzungen für die Polizei. 

Mecklenburg-Vorpommern kann in den kommenden Jahren mit insgesamt 1,92 Milliarden Euro aus dem Investitionsprogramm des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität planen. 250 Millionen Euro davon sollen dabei für Maßnahmen zur inneren Sicherheit und zum Bevölkerungsschutz eingesetzt werden. Dazu gehöre auch der Bau neuer Dienststellen, heißt es in einer in Schwerin verbreiteten Mitteilung. 

Dienststelle Heringsdorf auf Usedom als Blaupause 

In Gadebusch, Ueckermünde, Bad Doberan, Sassnitz und Friedland sollen 2026 demnach Gebäude nach dem Vorbild der 2017 fertiggestellten Dienststelle in Heringsdorf errichtet werden. Das Gebäude dort gelte als Musterbeispiel für modernes, nachhaltiges Bauen. Eine auf die Bedürfnisse der Polizei zugeschnittene Raumaufteilung, barrierefreier Zugang und die Nutzung energieeffizienter Technik wie Photovoltaik und Luftwärmepumpe sorgten 
für optimale Arbeitsbedingungen und niedrige Betriebskosten, hieß es. Zu den damaligen und nun erwarteten Baukosten wurde nichts mitgeteilt. 

Die standardisierte Bauweise verkürze die Planungszeiten erheblich. „Davon profitiert nicht nur die Bauwirtschaft, sondern vor allem auch die Polizistinnen und Polizisten sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, erklärte Finanzminister Heiko Geue. Für Waren und Güstrow seien aufgrund gesonderter Anforderungen individuelle Neubauten geplant. Innenminister Christian Pegel (beide SPD) wertete die Investitionen in moderne Polizeibauten als „klares Signal der Wertschätzung für die tägliche Arbeit der Beamtinnen und Beamten“.

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