Im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen der Straßenbrücken in der Hansestadt Wismar sind durch sachverständige Ingenieurbüros bauliche Schäden an der Brücke über den Wallensteingraben in der Rabenstraße festgestellt worden. Diese Entdeckungen erfordern sofortige Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten sowie außergewöhnliche Schäden an der Straßeninfrastruktur zu verhindern.
Maßnahmen zur Verkehrsführung
Ab dem 14. Oktober 2025 dürfen nur noch Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen die Brücke befahren. Diese Maßnahme soll die Belastung des Tragwerks reduzieren und somit weitere Schäden verhindern. Eine großräumige Umleitung wird nicht eingerichtet, da die Rabenstraße für den Durchgangsverkehr nur von geringer Bedeutung ist.
Zur baulichen Entlastung und zur Sicherstellung eines geregelten Verkehrsflusses wird der Verkehr einspurig über die Brücke geleitet. Dies erfolgt mittels gelb markierter Leiteinrichtungen, die eine geordnete Passage ermöglichen.

Anpassungen für Schwerlastverkehr
Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird rund 80 Meter in die Rabenstraße verschoben, um die Erreichbarkeit des betreuten Wohnens „Rabenhof“ für Liefer- und Versorgungsfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie für Krankentransporte zu gewährleisten. Der Abschnitt zwischen Poeler Straße und Rabenhof wird temporär für den Zweirichtungsverkehr geöffnet.
Durch die Anpassungen entfallen ab dem 9. Oktober 2025 sechs Stellflächen auf der linken Straßenseite der Rabenstraße, um den Zweirichtungsverkehr sicher zu ermöglichen.
Die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge und die Müllentsorgung bleibt weiterhin gewährleistet. Ausnahmegenehmigungen, beispielsweise für Umzüge, müssen mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden, um individuelle Anforderungen zu berücksichtigen.
