Seit Dienstag (19.05.26) ist die neue staatliche Kaufprämie für Elektroautos freigeschaltet. Kern des Programms ist eine strikte soziale Staffelung nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Haushalte ohne Kinder dürfen maximal 80.000 Euro zu versteuern haben, Familien mit bis zu zwei Kindern maximal 90.000 Euro.
Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die Förderung aus. Unterhalb von 45.000 Euro sind bis zu 5.000 Euro möglich, hinzu kommt ein Kinderbonus von jeweils 500 Euro für bis zu zwei Kinder. Die maximale Fördersumme liegt damit bei 6.000 Euro.
Plug‑in‑Hybride werden geringer gefördert
Förderfähig sind auch Plug‑in‑Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, allerdings mit deutlich reduzierten Beträgen. Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro. Durch die Staffelung und den Kinderbonus können maximal 4.500 Euro erreicht werden.
Gebrauchtwagen bleiben komplett außen vor. Die Prämie gilt ausschließlich für Neuwagen oder Leasingfahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.
Antrag nur digital – BundID zwingend erforderlich
Der Antrag läuft vollständig online über die Förderzentrale des Bundes beziehungsweise das BAFA. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit hohem Vertrauensniveau, das per Online‑Ausweis oder ELSTER‑Zertifikat freigeschaltet werden muss. Ohne diese Identifizierung lässt sich der Antrag nicht einreichen.