Die AfD verspricht für den Fall einer Regierungsbeteiligung in Mecklenburg‑Vorpommern eine „blaue Wende“. In Sachsen‑Anhalt hat die Partei die absolute Mehrheit zuletzt verfehlt, und auch in MV lag sie in Umfragen deutlich darunter. Dennoch stellt sich die Frage, welche politischen Projekte die AfD in Schwerin tatsächlich umsetzen könnte – und wo Landesrecht an Grenzen stößt.
Nord Stream: Landesregierung ohne Einfluss
Im Wahlprogramm fordert die AfD, den intakten Strang von Nord Stream 2 schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen und beschädigte Leitungen zu reparieren. Die Pipelines sind jedoch durch EU‑Sanktionen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine blockiert. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass russisches Gas generell sanktioniert sei und eine Wiederinbetriebnahme nur auf Bundes‑ und EU‑Ebene möglich wäre. Eine Landesregierung hätte darauf keinen Einfluss. In Lubmin läuft zudem der Rückbau des Gaskraftwerks, das einst für die Einspeisung des russischen Gases notwendig war.
Energiepolitik: Bremsen möglich, Stoppen nicht
Die AfD kritisiert den Ausbau der Windenergie und spricht vom „Windkraftwahn“. Auf Landesebene könnte eine AfD‑Regierung den Ausbau verlangsamen, etwa durch restriktive Flächenausweisung oder strengere Umweltprüfungen. Ein vollständiger Stopp wäre jedoch nicht möglich, da Bundesrecht verbindliche Flächenziele vorgibt. Beim Thema Kernenergie fordert die AfD den Wiedereinstieg. Dies wäre nur über eine Änderung des Atomgesetzes auf Bundesebene möglich. Eine Landesregierung könnte lediglich über den Bundesrat Einfluss nehmen.
Öffentlich‑rechtlicher Rundfunk: Kündigung möglich, Abschaffung nicht
Die AfD kündigt an, Rundfunkstaatsverträge zu kündigen und den Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Eine Kündigung wäre grundsätzlich möglich, allerdings erst mit langen Fristen – ein Austritt aus dem NDR frühestens 2031. Ein ersatzloses Ende des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks wäre verfassungsrechtlich ausgeschlossen, da eine Grundversorgung vorgeschrieben ist. Die Folge wären jahrelange Übergangsphasen und rechtliche Unsicherheiten.
Bildung: Größter Gestaltungsspielraum
Im Schulbereich hätte eine AfD‑Landesregierung weitreichende Möglichkeiten. Lehrpläne könnten kurzfristig geändert, Fächer verschoben und Inhalte neu gewichtet werden. Die AfD kritisiert eine vermeintliche „tendenziöse Staatsbürgerkunde“, will Sozialkunde später beginnen lassen und stärker auf Mathematik und Naturwissenschaften setzen. Auch bei Themen wie Sexualität und Familie könnte die AfD Inhalte verändern. Lehrkräfte sind weisungsgebunden. An Hochschulen wäre der Einfluss indirekter: über Finanzierung, Strukturentscheidungen und die Ernennung neuer Professuren durch das Ministerium.
Migration: Organisatorische Änderungen möglich, Aufnahmestopp nicht
Die AfD will eine eigene Grenz‑ und Rückführungspolizei, zentrale Unterkünfte und schnellere Abschiebungen. Organisatorisch wäre vieles davon umsetzbar. Ein „Aufnahmestopp für MV“ wäre hingegen rechtswidrig, ebenso eine Begrenzung muslimischer Migration. Bundesrecht und Gleichbehandlungsgrundsatz setzen klare Grenzen.
Kultur: Einfluss über Fördermittel
Kulturelle Inhalte sind durch die Kunstfreiheit geschützt. Dennoch könnte eine Landesregierung über Förderentscheidungen Einfluss nehmen. Einrichtungen, die auf öffentliche Zuschüsse angewiesen sind, könnten unter Druck geraten. Die AfD kündigt an, „ideologisch motivierte Projekte“ zu prüfen und stärker auf kulturelle Identität zu setzen.
Zivilgesellschaft: Förderentscheidungen als Hebel
Die AfD kritisiert die Förderung bestimmter Organisationen und will diese beenden, etwa beim Flüchtlingsrat MV. Das wäre rechtlich möglich. Eine geplante „Demokratieklausel“ für Fördermittel könnte Vereine und Initiativen verunsichern, insbesondere wenn sie mit Migranten arbeiten.
Verwaltung: Einsparungen und Bürokratieabbau
Die AfD kündigt an, ein Ministerium abzuschaffen und Staatssekretärsposten zu streichen. Das wäre im Rahmen der Landeshoheit möglich. Auch der Abbau landeseigener Verordnungen und Gebühren wäre umsetzbar, sofern kein Bundesrecht betroffen ist.
Fazit
Eine AfD‑Landesregierung hätte in Mecklenburg‑Vorpommern vor allem in den Bereichen Bildung, Verwaltung, Kulturförderung und Migration organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten. Bei zentralen Themen wie Nord Stream, Atomkraft oder Rundfunk stößt Landesrecht jedoch schnell an bundes‑ und europarechtliche Grenzen.