In der seit Monaten laufenden Debatte um die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern hat Bildungsministerin Simone Oldenburg den festen Willen der Regierung betont, Eltern auch künftig die Kita-Gebühren zu erlassen. Zwar gäbe es immer wieder unkalkulierbare Entwicklungen. „Nach dem jetzigen Stand bleibt in Mecklenburg-Vorpommern die Elternbeitragsfreiheit erhalten“, sagte die Linke-Politikerin in Schwerin zum Auftakt des neuen Kita-Jahres. Nach ihren Angaben sparen Familien je Kind von der Krippe bis zum Hort so bis zu 18.000 Euro.
Seit 2020 ist der Kitabesuch in MV für Eltern kostenfrei. Land und Kommunen wenden inzwischen jährlich etwa eine Milliarde Euro für die Kinderbetreuung auf. Vertreter des Städte- und Gemeindetages hatten unter Hinweis auf die Finanznöte der Kommunen und Kreise angeregt, auch Eltern wieder zur Kasse zu bitten. Nach Ansicht von Grevesmühlens Bürgermeister Lars Prahler könnten 50 Euro je Kita- oder Hortplatz im Monat helfen, die Kostensteigerungen beim Personal aufzufangen und Eltern dazu bewegen, den Betreuungsbedarf real anzugeben.
Land übernimmt Elternbeiträge im Umfang von 140 Millionen Euro
Oldenburg verwies darauf, dass das Land mit 140 Millionen Euro im Jahr allein für die Elternbeiträge aufkomme und mit 55,2 Prozent im Ländervergleich den höchsten Anteil an den Kita-Kosten insgesamt trage. Zugleich räumte sie ein, dass die Steigerung der Personalkosten für die Kita-Träger eine große Herausforderung darstelle. Von 2014 bis 2022 seien die Bruttolöhne für Erzieher durchschnittlich um etwa 50 Prozent auf 3.500 im Monat gestiegen.
Laut Oldenburg besuchen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit etwa 114.000 Kinder eine der 1.142 Kitas oder sind in der Kindertagespflege. Mit Betreuungsquoten von 60,3 Prozent der unter Dreijährigen und 94,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen sei MV bundesweit führend. Die Ministerin verwies auf die Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts, nach der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich besonders zufrieden seien mit den überdurchschnittlichen Kita-Öffnungszeiten, der hohen Verlässlichkeit der Betreuung und der Kostenbefreiung. Schlechter schneide das Land wegen der Gruppengrößen beim Personalschlüssel ab. „Da müssen wir besser werden“, sagte Oldenburg.
Genauere Angaben zum Entwicklungsstand bei Wechsel in Schule
Mit dem neuen Kita-Jahr wolle das Land auch den Übergang der Kinder von der Kita in die Grundschule verbessern. Mit einem landesweit einheitlichen Stammdatenblatt würden wichtige Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes an die Schule weitergegeben. Dazu gehörten Angaben zur Motorik sowie zu sprachlichen, mathematischen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen. „Das Stammdatenblatt ist ein gutes Instrument, um die Entwicklung des Kindes weiter gezielt zu begleiten und nahtlos die individuelle Förderung in der Schule fortzusetzen“, erklärte die Ministerin.
Zudem kündigte sie an, die Sprachförderung zu stärken. „Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Deshalb stärken wir die Sprachkompetenzen der Lütten“, sagte Oldenburg. Dazu gehöre das landesweite Buchprojekt „Lesereise MV“. Ein eigens für sie entwickeltes Geschichtenbuch solle alle Vier- bis Fünfjährigen beim Übergang von der Kita in die Schule begleiten.
Vorbereitungen auf Ganztagsbetreuung
Nach Angaben der Ministerin wappnet sich das Land für die Umsetzung des ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Dazu sei das Kompetenzzentrum „Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ gebildet worden. Es stehe unter der Regie des Demokratie- und Bildungsvereins RAA in Waren/Müritz.
„Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Hort und Grundschule gemeinsam gestalten“, sagte Oldenburg. Das Projekt richte sich an Schulträger und Schulen und werde vom Land mit 480.000 Euro gefördert. Nach Angaben der Ministerin besuchen in Mecklenburg-Vorpommern bereits drei Viertel der Grundschüler den Hort.
Mit dem gesetzlich verankerten Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht. Kinder im Grundschulalter haben demnach einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Betreuung im Umfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Umsetzung erfolgt stufenweise, ab August 2026 für Kinder der ersten Klassenstufe und dann bis 2029 bis Klasse vier. Der Bund hat den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zugesichert.