Die Wismarer Bürgerschaft hat am Donnerstagabend beschlossen, einen speziellen Ausschuss einzurichten, der die Sondernutzungssatzung und die Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums überarbeiten soll. Dieses Vorhaben betrifft insbesondere die äußere Erscheinung von Wohnhäusern und Geschäften in der Wismarer Altstadt und am Alten Hafen. Zudem regelt es, was auf den Bürgersteigen vor diesen Gebäuden platziert werden darf. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Frage, ob und wie Stühle oder Bänke vor den Häusern aufgestellt werden dürfen und welche Gebühren dafür anfallen.
Hintergrund des Beschlusses
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Konflikten mit dem Ordnungsamt bezüglich dieser Regelungen. Öffentliche Diskussionen drehten sich um Themen wie Blumenkübel auf Gehwegen oder rankende Pflanzen an Hauswänden. Mehrere Mitglieder der Bürgerschaft berichteten, dass Bewohner und Gewerbetreibende zunehmend mit diesen Problemen an sie herantreten. Die bestehenden Regeln seien oft veraltet und nicht mehr zeitgemäß, was ihre Praktikabilität stark einschränkt.
Ziel des Ausschusses
Der neu gegründete Ausschuss hat die Aufgabe, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Um eine umfassende Lösung zu erarbeiten, sollen auch Wirtschaftsvertreter zu den Sitzungen eingeladen werden. Dies soll sicherstellen, dass die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt werden. Es wird jedoch mehrere Monate in Anspruch nehmen, bis eine neue, überarbeitete Satzung verabschiedet werden kann.
Die Initiative zeigt das Bestreben der Wismarer Bürgerschaft, die Stadtgestaltung flexibler und ansprechender zu gestalten, um den Bedürfnissen der Bewohner und Geschäftsleute gerecht zu werden.