Laborwerte, Arztbriefe, OP-Berichte: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (ePA) Patienten und Praxen künftig ersparen.
Mit dem 29. April ist sie bundesweit ausgerollt: Praxen, Apotheken und Kliniken können die ePA nun nutzen. Bereits zu Jahresbeginn haben die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten einen solchen digitalen Gesundheitsordner angelegt – sofern sie nicht widersprochen haben.

Doch bei vielen Menschen gibt es auch Unsicherheiten – Viele Menschen haben die Vorstellung, dass der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder sonstige Versicherungen wie die Lebensversicherung Zugriff auf die ePA nehmen können“. Doch diese Bedenken lassen sich ausräumen, wie wir mit dem Wismarer Hausarzt Dr. Philipp Köntges besprochen haben…