Samstag, 27.April 2024 | 11:19

Gas, Strom, 49-Euro-Ticket – Alle Maßnahmen auf einen Blick

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Mit vielen Milliarden greift der Staat Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wegen der massiv gestiegenen Energiepreise und der Inflation unter die Arme.

Nach heftigem Streit zwischen Bund und Ländern über die Verteilung der Kosten ist am Abend bei einem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder eine Einigung gelungen. Ein Überblick:

Gaspreisbremse

Zur Entlastung der Haushalte und kleineren Firmen von den hohen Energiepreisen greift spätestens im März eine Gaspreisbremse. Vorgesehen ist, dass für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gilt. Für alles darüber ist der Vertragspreis zu zahlen. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Angestrebt wird die Bremse bereits zum Februar.

Für die Industrie greift die Gaspreisbremse bereits ab Januar – denn sie ist von der beschlossenen Einmalzahlung im Dezember ausgeschlossen. Dabei sollen für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs der Unternehmen die Gaskosten auf sieben Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.

Strompreisbremse

Ebenfalls zum 1. Januar kommt die Strompreisbremse. Haushalte und kleinere Firmen sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden – mit einem Strompreis von maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei 13 Cent für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.

Finanziert werden soll das Ganze über den beschlossenen Abwehrschirm in der Energiekrise von 200 Milliarden Euro und über eine befristete Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei Energieunternehmen.

Energiekosten der Krankenhäuser und Härtefallregelungen

Vereinbart wurde außerdem eine Härtefallregelung für alle Bereiche, in denen trotz der Energiepreisbremsen weiterhin hohe finanzielle Belastungen bestehen. Hier sind zwölf Milliarden Euro vorgesehen, darunter bis zu acht Milliarden Euro für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Die hohen Preise für andere Heizmittel wie Öl und Holzpellets sollen ebenfalls über eine Härtefallregelung aufgefangen werden. Auch für Kultureinrichtungen, denen die Energiepreisbremsen nicht ausreichen, sind Mittel von bis zu einer Milliarde Euro vorgesehen.

49-Euro-Ticket für ÖPNV

Bund und Länder einigten sich auf eine Nachfolgeregelung für das bundesweit gültige Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Sommer. Geplant ist ein digitales, bundesweit gültiges “Deutschlandticket” zu einem Preis von 49 Euro pro Monat. Es soll so schnell wie möglich eingeführt werden, bestenfalls zum Jahreswechsel.

Der Bund stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in derselben Höhe. Zusätzlich stellt der Bund schon ab 2022 eine Milliarde Euro zusätzlich an Mitteln für Erhalt und Ausbau des Nahverkehrs zur Verfügung – diese werden jährlich um drei Prozent erhöht.

Wohngeldreform

Das Wohngeld können Menschen beantragen, die keine Sozialleistungen erhalten, aber nur wenig Geld zum Leben zur Verfügung haben. Zuletzt waren rund 640.000 Haushalte anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung will die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger zum 1. Januar auf zwei Millionen Haushalte mehr als verdreifachen.

Da auch die durchschnittlichen Zahlungen steigen, erhöhen sich die Kosten laut Bauministerium auf rund 5,1 Milliarden Euro. Bund und Länder teilen sich weiterhin die Kosten für das Wohngeld. Der Bund will zudem für alle, die bereits jetzt Wohngeld beziehen, einen erneuten Heizkostenzuschuss finanzieren.

Flüchtlingskosten

Durch den Ukraine-Krieg sind rund eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet, auch die Zahl der Asylbewerber aus anderen Ländern steigt. Die Kommunen sind durch die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration stark gefordert. Der Bund stellt in diesem und im nächsten Jahr jeweils 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zudem wird die Bundesregierung bei Kosten für Geflüchtete, die nicht aus der Ukraine kommen, ab 2023 1,25 Milliarden Euro pro Jahr bereitstellen.

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