Samstag, 20.April 2024 | 08:18

Hansestadt Wismar reagiert auf Aussagen vom neuen “Wonnemar”-Investor

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Die Freude über den neuen Investor des “Wonnemar” bekommt eine kleine Delle.

Nachdem Investor Robert Maier am Mittwoch verlauten ließ, dass ein Start nun einzig von der Stadtverwaltung abhängig sei, reagiert die Hansestadt Wismar prompt. In einer Erklärung ihrerseits teilt sie folgendes mit:

Die Stadtverwaltung ist erfreut, dass die neuen Eigentümer des Wonnemar Wismar in ihren Verlautbarungen gegenüber der Presse viele positive Signale für den Fortbestand des Wonnemars gesetzt haben. Öffentliche Verlautbarungen ersetzen allerdings keine schriftlichen Zusagen.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Vieles davon nicht aus gutem Willen der Investoren geschieht, sondern aus langfristigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Hansestadt Wismar. Dies ist Ende des vergangenen Jahres nicht mehr gewährleistet gewesen, da die Strom-, Gas-und Wasserlieferungen nicht mehr bezahlt wurden.

“Wenn die Hansestadt Wismar hier nicht eingesprungen wäre, hätte dies unweigerlich Schäden am Bad verursacht. Leider ist dies für den Schaden im Wellenbad nicht gelungen. Daher wurde die Ausübung des Heimfallrechts durch die Hansestadt Wismar erklärt, um Schaden abzuwenden. “Das Unternehmen beziehungsweise die Unternehmensgruppe hat sich entgegen anderer Zusagen weder zu den Forderungen der Hansestadt Wismar schriftlich geäußert noch ein belastbares und nachvollziehbares Konzept für den Weiterbetrieb des Wonnemar vorgelegt. Die Heimfallerklärung kann nur zurückgenommen werden, wenn es schriftliche Zusagen über die in Rede stehenden vertraglichen Verpflichtungen und die ausstehenden Forderungen gibt. Sollten unsere berechtigten Forderungen erfüllt werden, steht einer gemeinsamen, erfolgreichen Zusammenarbeit nichts im Wege. Allerdings hilft es nicht, uns unter Druck zu setzen, ohne das zu erfüllen, was vereinbart ist”, sagt Bürgermeister Thomas Beyer.

Bei der Errichtung des Wonnemar hatte die Hansestadt Wismar das Grundstück zur Verfügung gestellt und sich auf 30 Jahre zur Zahlung an die finanzierende Bank verpflichtet. Im Gegenzug sollte der Vertragspartner das Schwimmbad nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch für den Vereins- und Schulsport öffnen und in einem guten Zustand halten.

Bleibt zu hoffen, dass diese, jetzt unterschiedlichen Auffassungen nicht dem Fortbestand des “Wonnemar” entgegenstehen. Geholfen wäre am Ende damit niemandem…

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