Einzelhändler in touristisch stark frequentierten Orten und in den Welterbe-Städten des Landes können künftig an mehr Sonn- und Feiertagen öffnen als bisher. „Neben einem einheitlichen Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt“, teilte Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) mit, nachdem er die neue Öffnungszeiten-Verordnung seinen Kabinettskollegen in Schwerin präsentiert hatte.
Damit würden die Möglichkeiten für die Einzelhändler denen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angeglichen, erklärte Blank. Die neue Verordnung löst die bisherige Bäderregelung ab und kann den Angaben zufolge in den Welterbe-Städten sowie in Gemeinden und Regionen genutzt werden, die nach dem Kurortsgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen haben.
MV zieht mit Nachbarländern gleich
Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern hatten in der Vergangenheit mit Verweis auf weit liberalere Regelungen in den Küstenregionen Schleswigs-Holsteins und Polens über Wettbewerbsnachteile geklagt. Sie hatten gerade für die Zeitspanne von Mitte Dezember bis in die erste Januarwoche hinein mehr Flexibilität verlangt – denn dann sind zahlreiche Touristen im Land unterwegs.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste“, betonte Blank. „Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft.“