Die Landesregierung hat am 11. Februar 2026 eine neue Verordnung beschlossen, die den Mieterschutz im Land spürbar verschärft. Besonders die Ostseeküste steht dabei im Mittelpunkt: Acht stark nachgefragte Ferienorte – darunter Binz, Kühlungsborn und Zingst – werden erstmals in die Mietpreisbremse aufgenommen. Hintergrund ist der anhaltende Druck auf die Wohnungsmärkte, der Einheimische zunehmend verdrängt und bezahlbaren Wohnraum knapp werden lässt.
Wismar zwischen Entlastung und wachsendem Druck
Für Wismar bleibt die Situation zweigeteilt. Die klassische Mietpreisbremse bei Neuvermietungen gilt weiterhin nicht. Gleichzeitig profitieren Mieterinnen und Mieter von einer abgesenkten Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen.
Mit Blick auf das starke Wachstum der maritimen Industrie – etwa durch die geplanten Großprojekte bei TKMS – wächst jedoch der politische Druck, Wismar ebenfalls in die höchste Schutzstufe aufzunehmen. Verbände und Lokalpolitik warnen, dass die Stadt sonst in wenigen Jahren in eine ähnliche Lage geraten könnte wie die touristischen Hotspots entlang der Küste.
Ziel: Schutz für Normalverdiener
Die Landesregierung begründet die Verschärfung damit, Normalverdiener besser vor Verdrängung zu schützen – sowohl in klassischen Ferienregionen als auch in wachsenden Städten. Die neue Verordnung soll verhindern, dass steigende Nachfrage und begrenzter Wohnraum zu sozialen Schieflagen führen.
Damit rückt die Frage, wie sich Wismar künftig positioniert, stärker in den Fokus der landesweiten Wohnungsmarktpolitik.