Die geplanten neuen Entschädigungsregeln für Anwohner von Windparks entlasten die Windkraft-Erzeuger nach eigenen Berechnungen. „Der Änderungsantrag der Koalition senkt die Zahlungen von Windkraftprojekten an Bürger und Gemeinden von 0,6 Cent je Kilowattstunde auf circa 0,4 Cent je Kilowattstunde“, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbare Energien, Johann-Georg Jaeger.
Das neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, das Mitte März im Landtag verabschiedet werden soll, sieht Festbeträge für Anwohner und Gemeinden vor statt eines Anteiles an den Einnahmen, was zunächst geplant war. Rot-Rot hatte den Gesetzentwurf nach Kritik in einer Expertenanhörung zuletzt geändert. Betroffen sind neue sowie Repowering-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden.
„Schritt in die richtige Richtung“
„Die Absenkung der Zahlungen sehen wir als einen Schritt in die richtige Richtung“, sagte Jaeger. Sehr ertragreiche Standorte würden stärker profitieren als schlechtere Standorte.
Da es aber seit eineinhalb Jahren einen dramatisch verschärften Wettbewerb bei bundesweiten Ausschreibungen für Windparks gebe, würden nur bundeseinheitliche Kriterien weiterhelfen. „Auch mit den neuen Regelungen werden Standorte in MV massiv benachteiligt und werden sich deshalb nur selten in den Ausschreibungen durchsetzen können“, meinte Jaeger. In anderen Bundesländern sind Entschädigungen für Anwohner und Gemeinden geringer.
Geldverteilung an Bürger
Er kritisierte auch, dass die Anlagenbetreiber die Verteilung der Gelder an die Bürger selbst organisieren sollen. „Wer die dadurch entstehenden erheblichen Verwaltungskosten trägt, ist bisher nicht geklärt.“
Zunächst waren je erzeugter Kilowattstunde Windstrom 0,3 Cent für die Gemeinde und 0,3 Cent für die Bürger vorgesehen. Nach Expertenkritik schwenkte das Regierungslager auf den letzten Metern um und legte Festbeträge fest: jeweils 5.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde und 5.000 Euro für die Anwohner – je Megawattstunde installierter Leistung. Bei Solaranlagen sollen künftig je Megawattstunde installierter Leistung jeweils 1.000 Euro pro Jahr an die Gemeinde und die Anwohner fließen.