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Regierung: Steuerliche Entlastungen für Gastronomie und Pendler

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass zentrale steuerliche Entlastungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ab dem 1. Januar kommenden Jahres umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, insbesondere die Gastronomiebranche sowie Berufspendler finanziell zu entlasten. Vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat stimmen zu, treten die Neuerungen zum Jahresbeginn in Kraft.

Entlastung für die Gastronomie

Eine der bedeutendsten Maßnahmen ist die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Diese Forderung wurde von Branchenvertretern schon lange erhoben, da die Umsätze im Gastgewerbe stagnieren und zuletzt sogar rückläufig waren. Die Maßnahme wird umso wichtiger, da die Personalkosten für Gastronomen steigen werden: Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.

Stimmen aus der Branche

Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt die geplante Senkung als „überlebenswichtiges Signal“ für die Branche. „Wir haben das sechste Verlustjahr in Folge, die Umsätze sind stark zurückgegangen bei steigenden Kosten“, erklärt Schwarz. Auch Thomas Hildebrandt, Geschäftsführer eines Traditionsbetriebs in Schwerin, hofft auf „ein bisschen Luft“ durch die Steuersenkungen, um die wirtschaftliche Belastung abzufedern.

Verbesserung für Berufspendler

Auch Berufspendler sollen profitieren: Die Pendlerpauschale wird künftig ab dem ersten Kilometer 38 Cent betragen, anstatt wie bisher 30 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Diese Anpassung soll Pendler finanziell entlasten und die Attraktivität des Arbeitsweges erhöhen.

Kontroverse um die Maßnahmen

Während die Gastronomie die geplanten Entlastungen begrüßt, gibt es auch kritische Stimmen. Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft sieht die Entlastung einer einzelnen Branche skeptisch. Er schlägt vor, stattdessen die Einkommenssteuer zu senken, um breiter gefasste Entlastungen für alle Bürger zu ermöglichen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Schleswig-Holstein hingegen warnt, dass ohne die Steuersenkung bis zu 15 Prozent der Betriebe schließen könnten, besonders da in Schleswig-Holstein bereits ein höherer Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde gilt.

Die geplanten steuerlichen Entlastungen sind ein bedeutender Schritt, um die finanzielle Lage der betroffenen Branchen zu verbessern. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken und ob sie die gewünschten Effekte erzielen.

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