An der Köppernitz ist am Sonntag wiederholt eine Robbe gesichtet worden. Die Feuerwehr Wismar bestätigte das Tier vor Ort. Nach Angaben der Stadt handelt es sich um ein wildlebendes Tier, dessen Auftreten im Küstenraum grundsätzlich nichts Ungewöhnliches ist.
Die Hansestadt Wismar weist jedoch eindringlich darauf hin, dass Robben nicht gestört oder bedrängt werden dürfen. Zum Schutz des Tieres und der eigenen Sicherheit sei ein ausreichender Abstand zwingend erforderlich. Das Auftreten einer Robbe sei zudem ein positives Zeichen für eine intakte Natur, heißt es weiter. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Rücksicht zu nehmen und dem Tier genügend Raum zu lassen.
Sollte die Robbe verletzt wirken oder auffälliges Verhalten zeigen, bittet die Stadt darum, das Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg zu informieren.
Zu den wichtigsten Verhaltensregeln zählen: Der Fluchtweg ins Wasser darf nicht versperrt werden, ein Abstand von mindestens 100 Metern ist einzuhalten, Robben dürfen weder berührt noch gefüttert oder beworfen werden. Hunde sind im Umfeld des Tieres anzuleinen, und zwischen Muttertier und Jungtier darf keinesfalls getreten werden.
Robben, die ruhig atmen, keine sichtbaren Verletzungen aufweisen und keinen Ausfluss aus Maul oder Nüstern zeigen, gelten in der Regel als gesund und benötigen keine Hilfe. Zeigt ein Tier jedoch auffälliges Interesse an Menschen oder folgt ihnen, gilt es als gestört. In diesem Fall sollten sich Beobachtende sofort zurückziehen. Zu geringe Abstände können zu Bissverletzungen führen, die schwer entzündlich sind und medizinisch behandelt werden müssen.