Am Landgericht Rostock wird heute das Urteil gegen eine frühere Pflegeheimbetreiberin erwartet, der Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrug zur Last gelegt werden.
In erster Instanz war die heute 36-Jährige, die bis zur behördlichen Schließung im Jahr 2016 in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwei Pflegeeinrichtungen betrieb, im August 2019 vom Amtsgericht Güstrow zu knapp zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde die Frau mit einem fünfjährigen Berufsverbot für den Pflegebereich belegt.
Gegen dieses Urteil hatten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Deshalb wurde der Fall nun vor dem Landgericht neu verhandelt. Die Strafforderungen liegen erneut weit auseinander. So forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Mittwoch vier Jahre Gefängnis und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung sah einer Gerichtssprecherin zufolge den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt, nicht aber die Anklagepunkte Misshandlung und Betrug. Ohne ein Strafmaß zu nennen, plädierte sie demnach auf ein deutlich milderes Urteil.
Zeugen zufolge hatten in den beiden Pflegeheimen unhaltbare Zustände geherrscht. So sollen Patienten schwer dehydriert, demente oder psychisch kranke Bewohner ohne richterliche Verfügung eingesperrt gewesen sein.