Die Hansestadt Wismar lädt alle Besucher herzlich ein, vom 14. bis zum 17. August 2025 das Schwedenfest zu feiern. Ziel ist es, ein fröhliches und sicheres Erlebnis für alle Gäste zu schaffen. Daher wird um Toleranz, Rücksichtnahme, Hilfe in Notfällen und ein freundliches Miteinander gebeten. Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor, und den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Sicherheitsmaßnahmen
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist das Mitführen von Glasbehältern, insbesondere Flaschen, im Veranstaltungsbereich untersagt. Auch gefährliche Gegenstände wie Messer dürfen nicht mitgebracht werden. Sicherheitskontrollen werden vom Personal durchgeführt, besonders auf dem Marktplatz und am Alten Hafen. Die Polizei wird ebenfalls präsent sein und bei der Kontrolle von Taschen und Rucksäcken unterstützen.
Getränkeversorgung
Während des Festes wird ab 17.00 Uhr auf den Veranstaltungsflächen Marktplatz, Krämerstraße und Ziegenmarkt kein Ausschank mehr in Gläsern erfolgen. Eine Ausnahme bilden Weinstände, die Pfandgläser verwenden.
Medizinische Notfälle
Sanitäter und Notärzte sind beim Schwedenfest präsent und kümmern sich um medizinische Notfälle. Sie sind an folgenden Standorten zu finden:
- Baumhaus und Markthalle am Alten Hafen
- Fläche Am Hafen/Am Platz/Frische Grube
- Am Markt
Zusätzliche öffentliche Toiletten
Neben den bestehenden öffentlichen Toiletten werden zusätzliche Einrichtungen vom Veranstalter bereitgestellt. Diese befinden sich:
- Am Baumhaus am Hafen
- Am Hafen beim Büro der Adler-Schiffe
- Am Markt/Ecke Mecklenburger Straße
- In der Breiten Straße/Ecke Krämerstraße
- Am Ziegenmarkt/Runde Grube
Kinderanlaufstellen
Sollten Kinder verloren gehen, können Eltern sie an folgenden Stellen finden und abholen:
- Rathaus am Marktplatz
- Sanitätszelt am Alten Hafen
Ton- und Bildaufnahmen
Bitte beachten Sie, dass während des Schwedenfestes Fotos und Filmaufnahmen von der Hansestadt Wismar und beauftragten Personen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden.
Betrieb von Drohnen
Der Betrieb von Drohnen über Menschenansammlungen ist untersagt.