Geht es nach dem Willen der Stadt, wird die Bürgerschaft am Donnerstag eine überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Ressourcen in den Bereichen Schulen und Sport beschließen. Damit – so die Stadt – reagiere man auf gestiegene Kosten, veränderte Rahmenbedingungen und neue Anforderungen an die Verwaltung der Sportstätten.
Die bisherige Ordnung stammt aus dem Jahr 2018 und wurde umfassend angepasst. Hintergrund sind steigende Betriebs- und Unterhaltungskosten, höhere Energiepreise und Personalkosten sowie notwendige Instandsetzungen. Zudem wurden die Ressourcen aktualisiert: Der Jahnsportplatz wird künftig vom FC Anker Wismar eigenständig bewirtschaftet, der PSV Wismar übernimmt ab 2026 die Vergabezeiten auf seinem Sportplatz. Der Sportplatz Friedenshof wird zu einem öffentlichen Bolzplatz umgestaltet und nicht mehr vermietet.
Auch die Einführung des digitalen Sportstättenverwaltungsprogramms „Locaboo“ verändert die Abläufe: Online-Buchungen ersetzen klassische Nutzungsverträge. Gleichzeitig wurden die Entgeltgruppen neu strukturiert. Private Sportgruppen werden künftig in Gruppe C geführt, kommerzielle Nutzer erhalten erweiterte Buchungsmöglichkeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die bisher kostenfreie Nutzung – sie zahlen künftig ermäßigte Entgelte. Damit soll ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden und zugleich die umsatzsteuerliche Abzugsfähigkeit verbessert werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Preisangabenverordnung (PAngV). Nach Vorgaben des Deutschen Städtetages müssen Gebühren künftig transparent als Gesamtpreise ausgewiesen werden. Deshalb werden die Nutzungsentgelte sowohl netto als auch brutto angegeben.
Die Stadt verfolgt mit der neuen Ordnung das Ziel, eine einheitliche und transparente Entgeltstruktur zu schaffen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der kommunalen Ressourcen langfristig zu sichern. Grundlage für die Kalkulation waren die durchschnittlichen Aufwendungen der Jahre 2022 bis 2024. Trotz steigender Kosten soll die Anpassung nur einen moderaten Anstieg des Kostendeckungsgrades bewirken – von derzeit 5,8 Prozent auf prognostizierte 8,84 Prozent.