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Steuerzahlerbund kritisiert üppiges Übergangsgeld für Minister

Kurz vor dem Regierungswechsel hat der Steuerzahlerbund (BdSt) gefordert, die Dauer der Zahlung von Übergangsgeldern für Kabinettsmitglieder zu halbieren. „Das Übergangsgeld für Minister sollte auf zwölf Monate begrenzt werden – alles darüber hinaus ist unfair“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Dieses Geld soll helfen, die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit zu überbrücken, doch darf das Ganze keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden.“

Übergangsgeld gibt es für Kabinettsmitglieder derzeit für maximal zwei Jahre. In den ersten drei Monaten fließt noch das normale Gehalt, das bei Bundesministern derzeit bei rund 18.000 Euro im Monat liegt. Danach wird noch die Hälfte gezahlt. Bei Ex-Kabinettsmitgliedern, die Abgeordnete bleiben, werden die Zahlungen mit den Diäten verrechnet. Wie der BdSt auf seiner Webseite weiter ausführt, stehe einem Bundesminister bereits nach einem Tag Amtszeit rund 81.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit könne das Übergangsgeld auf knapp 243.000 Euro steigen.

Nötig sei mehr Augenmaß bei den Regeln, sagte Holznagel dem RND. So dürfe es bei freiwilligen Rücktritten von Ministerin künftig gar kein Übergangsgeld mehr geben. „Wer selbst den Rücktritt wählt, darf keine staatliche Übergangsleistung kassieren“, sagte Holznagel. Schließlich würden Arbeitnehmer, die ihre Jobs kündigten, von der Arbeitsagentur mit einer Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld sanktioniert. Es dürfe keine Sonderrechte für Kabinettsmitglieder geben.

Betroffen wären von einer solchen Regelung zuletzt Justizminister Marco Buschmann und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger gewesen. Beide FDP-Mitglieder hatten ihr Amt im November aufgegeben, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner aus dem Kabinett geschmissen hatte.

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