Freitag, 26.April 2024 | 01:42

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Dezember

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Die Deutsche Bahn ändert den Fahrplan und erhöht die Preise, die Energiepreispauschale für Rentner wird ausgezahlt, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht endet, und die Deutschen dürfen es wieder krachen lassen. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Deutsche Bahn ändert Fahrplan und Preise

Ab dem 11. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn ein neuer Fahrplan. Der Winter-Fahrplan ist bis zum 10. Juni 2023 gültig. Die Tickets werden im Fernverkehr mit dem neuen Fahrplan durchschnittlich um 4,9 Prozent teurer und im Regionalverkehr um 4 Prozent – dies wird mit der hohen Inflation begründet.

Die Preise für eine Bahncard 25, 50 und 100 erhöhen sich um durchschnittlich 4,9 Prozent, die Flex-Preise steigen um durchschnittlich 6,9 Prozent. Sparpreise bleiben hingegen mit 17,90 Euro für Super -Sparpreise beziehungsweise 21,90 Euro für Sparpreise unverändert. Gleiches gilt für den Super-Sparpreis Young, der für Reisende unter 27 Jahren ab 12,90 Euro zu haben ist. Auch die Sitzplatzreservierung bleibt mit 4,50 Euro in der 2. Klasse beziehungsweise 5,90 Euro in der 1. Klasse unverändert.

Abgesehen davon kommt mit dem Winter-Fahrplan der neue ICE 3neo täglich zwischen Dortmund, Köln und Frankfurt zum Einsatz. An Samstagen gibt es eine Hin- und Rückfahrt zwischen Dortmund und München über die neue Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm. Mit dem Fahrplanwechsel stehen täglich 13.000 zusätzliche Sitzplätze zur Verfügung. Auf stark nachgefragten Verbindungen werden rund 80 Sonderzüge mit 40.000 zusätzlichen Sitzplätzen eingesetzt. Bis Weihnachten wird das Serviceteam um rund 800 neue Mitarbeiter aufgestockt.

Energiepreispauschale für Rentner wird ausgezahlt

Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung im Nachklapp beschlossen, dass auch die rund 21 Millionen Renten- und Versorgungsbeziehende entlastet werden und eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro erhalten sollen. Zuvor hatte die Nichtberücksichtigung von Ruheständlern beim Geldsegen für reichlich Unruhe gesorgt, während viele Beschäftigte bereits im September das Geld auf dem Konto hatten. Unter ihnen auch einige Rentner, die einer Beschäftigung nachgehen.

Letztere dürfen sich nun bis zum 15. Dezember über eine zweite EPP freuen – bis dann ist die Auszahlung geplant. Und das ganz legal. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt, handelt es sich hierbei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung für die rund zwei Millionen betroffenen Rentner. Und auch das Bundessozialministerium lässt auf seiner Webseite die Bürger wissen: “Die Zahlungen schließen einander nicht aus.” Zudem wird die EPP bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht angerechnet und unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie unterliegt allerdings der Steuerpflicht.

Eine Antragstellung ist für den Erhalt grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch über den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse. Und auch der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung für die rund 1,5 Millionen Versorgungsempfänger des Bundes leisten. Die Umsetzung liegt hier beim Bundesministerium des Inneren.

Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht endet

Die für den Pflege- und Gesundheitsbereich seit dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für Beschäftigte gegen das Coronavirus endet zum Ende des Jahres. Bis dato mussten sie nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne den Nachweis dürfen sie in bestimmten Einrichtungen nicht mehr arbeiten.

Bundesweiter Warntag

Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Hierzu gehören verschiedene Medien und Kanäle wie zum Beispiel Fernseh- und Radiosender, das Internet oder (über Applikationen wie beispielsweise die Warn-App NINA) auch Mobiltelefone.

Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel. Die Probewarnmeldung wird erstmals auch über Cell Broadcast verschickt und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen.

Strategie für die Warnung in Deutschland ist, die Bevölkerung auf vielen Wegen warnen zu können. Dieses Vorgehen entspricht dem sogenannten Mehrkanalansatz oder “Warnmittelmix”. Hierfür hat der Bund das Modulare Warnsystem (MoWaS) entwickelt, das er betreibt und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen nutzt.

Mehr Geld für Beamte

Tarifbeschäftigte der Länder bekommen vom 1. Dezember 2022 an 2,8 Prozent mehr Geld. Zudem erhalten sie Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Sonderzahlung von 1300 Euro. Auszubildende und Studierende bekommen 650 Euro. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Azubis, Praktikanten und Studierende im öffentlichen Dienst bekommen 50 Euro mehr, im Gesundheitswesen sind es 70 Euro.

Einmalentlastung für Gas- und Fernwärmekunden

Gas- und Fernwärmebezieher sollen noch im Dezember eine Sonderzahlung in Höhe einer Gasmonatsrechnung erhalten, beziehungsweise können sie sich diese sparen. Die Versorger sollen demnach auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Hausverwaltung muss wie sonst auch die Abschläge bestimmen und die Zuschüsse aufteilen. Kunden selbst müssen nichts tun. Abschlagszahlungen, die über die Miete erfolgen, sollen bei der nächsten Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben werden. Zudem hat die Bundesregierung die frohe Botschaft verkündet, dass die Gaspreisbremse erst ab März 2023 greifen, aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar des kommenden Jahres gelten soll.

3000 Euro Inflationsausgleichsprämie vom Chef?

Arbeitgebern ist es erneut möglich, wie schon während der Pandemie, ihren Beschäftigten Geld steuerfrei zu überweisen, um diesen beim Begleichen ihrer gestiegenen Kosten zur Seite zu stehen. Diesmal wurde der Betrag sogar von 1500 auf 3000 Euro verdoppelt. Der Arbeitgeber muss die Pauschale nicht zahlen, aber er kann. Wenn er denn Lust darauf hat beziehungsweise es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erlaubt. Dann hat er eigentlich nichts weiter zu tun, als den Bonus in der Lohnart “steuerfreie Beihilfe” einzutragen. Erfolgt die derart gekennzeichnete Zahlung noch bis Ende 2024, dann ist sie komplett von Steuer und Sozialversicherung befreit.

Microsoft stellt Support für Windows 10 21H 1 ein

Für den 13. Dezember erklärt das Unternehmen Microsoft das Ende des Supports für Windows 10 in der Version 21H 1. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Sicherheitsupdates für das System. Es kann aber weiter genutzt werden. “Nach diesem Datum erhalten Geräte, auf denen diese Version ausgeführt wird, keine monatlichen Sicherheits- und Qualitätsupdates mehr, die Schutz vor den neuesten Sicherheitsbedrohungen enthalten”, lässt Microsoft wissen.

Tattoo- und Haarentfernung nur noch mit Zertifikat

Wer damit liebäugelt, sich per Laserbehandlung von seiner Tätowierung zu befreien, kann dies ab 31. Dezember nur noch bei approbierten Ärzten tun, die auch tatsächlich dafür ausgebildet sind und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Geht es darum, unerwünschten Haarwuchs im Intimbereich loszuwerden, dürfen auch Kosmetikerinnen zum Laser greifen. Allerdings auch nur mit entsprechend ausgewiesener Qualifikation. Die entsprechenden Neuerungen sind im Strahlenschutzgesetz geregelt.

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