Die Hansestadt Wismar lässt ab sofort – wie bereits in früheren Wahljahren – keine parteipolitischen Veranstaltungen und keinen Wahlkampf in oder an städtischen Gebäuden zu. Betroffen sind sämtliche öffentlichen Einrichtungen der Stadt.
Die Regelung gilt bis zum Abschluss der Wahl der neuen Bürgermeisterin oder des neuen Bürgermeisters, die am 12. April 2026 stattfindet. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, verlängert sich das Verbot bis zum 26. April 2026.
Auch für die Zeit vor der Landtagswahl am 20. September 2026 kündigt die Stadt eine identische Regelung an. Ziel ist es, die politische Neutralität kommunaler Einrichtungen zu gewährleisten und eine klare Trennung zwischen Verwaltung und Wahlkampf sicherzustellen.