Mehr als ein Drittel der Haus- und Wohnungseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern haben die für Ende Mai gesetzte Frist zur Teilnahme an der Gebäude- und Wohnraumzählung verstreichen lassen.
Wie das Statistische Amt des Landes am Montag in Schwerin mitteilte, erhalten deshalb nun etwa 170 000 Haushalte Erinnerungsschreiben zugesandt. Die Briefe enthielten einen Papier-Fragebogen mit vorfrankiertem Rücksendeumschlag und einer verlängerten Frist für die Beantwortung, hieß es. Allerdings sei es auch weiterhin möglich, die geforderten Daten online einzugeben.
Anfang Mai waren im Nordosten mehr als 400 000 Schreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung an Eigentümer und Verwalter verschickt worden mit der Aufforderung, die Daten bis 31. Mai per Internet zu übermitteln. Abgefragt werden unter anderem das Baujahr, die Heizungsart und die Wohnfläche der Häuser und Wohnungen. Auch Angaben zu Nettokaltmiete und Gründen eines Leerstands werden erfragt.
Die Erhebungen sind Teil des Zensus 2022, einer statistischen Erhebung zur Ermittlung der Bevölkerungszahl und der Lebensumstände in Deutschland. Dafür werden vor allem Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, ergänzt durch Stichproben und eine Gebäude- und Wohnungszählung. Das Gesetz verpflichtet zur Beantwortung der Fragen. Bundesweit werden den Angaben zufolge 23 Millionen Eigentümer, Wohnungsverwaltungen und Nutzer befragt.