Der FC St. Pauli hat die Bühne des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart (0:1) für eine Botschaft an die AfD genutzt. Klubpräsident Oke Göttlich zeigte im Interview mit Sky vor dem Anpfiff am Samstagnachmittag einen gelben Sticker mit der Aufschrift „Björn Höcke ist 1 Nazi“ in die Kamera, in der Halbzeitpause hatte auch Ex-Spieler Michel Dinzey einen solchen Aufkleber dabei.
„Ich habe euch hier etwas mitgebracht“, begann Göttlich das Gespräch. Sky-Moderator Michael Leopold wollte den Fokus auf das Sportliche legen, Göttlich fuhr aber fort: „Wir wollen sportlich das Fundament dafür legen, dass wir zum Beispiel eine rechtsextreme Partei im Bundestag haben und uns dagegen aussprechen. Dafür steht dieser Verein, dafür steht diese Community, das ist uns wichtig. Und dafür kämpfen wir auf dem Feld und daneben.“
Danach legte Göttlich den Sticker weg. Dinzey hingegen hielt diesen während des gesamten Interviews mit seinen Notizen am Mikrofon. Der frühere St. Pauli-Profi, der auch für den VfB spielte, war als Experte im Einsatz.
„Eindeutig nationalistisch-völkische Weise“
Die AfD war am Freitag vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Der Hamburger Klub engagiert sich seit vielen Jahren gegen Rassismus und jede Form der Fremdenfeindlichkeit und für Toleranz und Diversität. Höcke, Landesvorsitzender der AfD in Thüringen, war mehrfach wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole verurteilt worden.
Mit der Feststellung, die Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ sei keine Beleidigung, sondern „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“, hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt 2023 Ermittlungen in einem Verfahren gegen einen Demonstranten eingestellt. Dies gelte umso mehr, „vor dem Hintergrund, dass der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten“, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung.