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„Krieg gegen die Regierung“: Das schreibt der Verfassungsschutz in seinem AfD-Gutachten

Die „oberste Führungsstruktur der AfD“ hat eine „verfestigte fremdenfeindliche Haltung“, urteilt der Verfassungsschutz in seinem Gutachten, das anfangs unter Verschluss geblieben ist und jetzt bekannt wird. In der vergangenen Woche stufte die Behörde die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Auf 1108 Seiten listen die Verfassungsschützer in ihrem Dokument auf, welche Faktoren zu dieser Hochstufung geführt haben.

Das Bundesamt schreibt unter anderem, dass sich die „verfassungsfeindliche Ausrichtung“ der AfD inzwischen „zur Gewissheit verdichtet“ habe, berichtet der „Spiegel“, der Einblick in das umfangreiche Gutachten hatte. Demnach wurden belastende Aussagen von insgesamt 353 Mitgliedern dokumentiert, von der Kreisebene bis hoch zu den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Fast alle Mitglieder des Bundesvorstands werden in dem Gutachten mit solchen Äußerungen zitiert.

Besonders beispielhaft: „Wenn wir eine Regierung haben, die gegen uns Krieg führt, dann führen wir Krieg gegen diese Regierung. Wir sind gekommen, diese Gestalten aus ihren Sesseln zu vertreiben“, sagte der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider 2023 dem Gutachten zufolge. „Die Kartellparteien lösen unser Deutschland auf wie ein Stück Seife unter einem lauwarmen Wasserstrahl!“, sagte Björn Höcke etwa ein Jahr später. Und: „Wir werden morgen diesen Hahn abdrehen!“

„Mäßigung nicht ersichtlich“

Es sind Aussagen wie diese, aber auch rassistische und rechtsextreme, die den Verfassungsschutz zu seinem Urteil bringen. „Eine Mäßigung ist nicht ersichtlich“, heißt es laut „Spiegel“ im Gutachten weiter. Gegenstimmen gebe es kaum. „Dass es gemäßigteren Kräften in der AfD noch möglich ist, die verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei umzukehren“, glaubt der Inlandsgeheimdienst deshalb nicht.

Als problematisch sieht der Verfassungsschutz zudem an, dass der „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ innerhalb der Alternative für Deutschland vorherrsche. Die AfD-Politiker unterscheiden also zwischen „echten“ Deutschen, die seit Generationen im Land leben, und „Passdeutschen“, etwa Migranten. Letztere sehen die Partei-Funktionäre dem Bericht nach als Menschen zweiter Klasse an, was nicht mit Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es darin.

Der Verfassungsschutz sieht eine „fortlaufende Agitation“ gegen Migranten, Geflüchtete und Muslime durch Funktionäre der Partei. Die AfD-Mitglieder nehmen diese Menschengruppen als „bedrohliches Kollektiv“ wahr. Als Lösung des „Problems“ präsentiert die AfD „ständig und offensiv“ die „Remigration“. Dass es sich dabei um, wie von AfD-Politikern behauptet, rechtsstaatskonforme Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und Migranten ohne Bleiberecht handle, schätzt das Amt als „irreführend“ ein. Denn mehrere AfDler sprachen von „millionenfacher Remigration“, was die Anzahl an ausreisepflichtigen Ausländern „um ein Vielfaches“ übersteige.

Der Verfassungsschutz hegt zudem den „starken Verdacht“, dass die AfD sich auch gegen das „Demokratieprinzip“ an sich richtet. Ihre Funktionäre diffamierten „fortwährend pauschal“ andere Politiker und machten diese etwa als „Gemeinschaft von Politgangstern“ oder als „Volksverräter“ verächtlich. Der Bericht der Verfassungsschützer listet viele Beispiele auf, in denen die AfD-Politiker die Regierung mit dem Naziregime oder der DDR verglichen.

Die AfD hat bereits Klage gegen die Hochstufung durch den Verfassungsschutz eingereicht. Weidel nannte das Gutachten einen „eklatanten Rechtsbruch und einen Anschlag auf die Demokratie“. Zuvor schaltete die Partei Anwälte ein, die das Bundesamt für Verfassungsschutz abmahnten. Die AfD forderte auf 195 Seiten, es zu unterlassen, sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen. Schon als die Partei vor wenigen Jahren zum rechtsextremen Verdachtsfall wurde, reichte der Parteivorstand Klage ein. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte den Vorgang damals jedoch für rechtens.

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