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Tausende gehen für AfD-Verbotsverfahren auf die Straße

In zahlreichen deutschen Städten haben Menschen gegen Rechtsextremismus und für ein AfD-Verbot demonstriert. Aufgerufen dazu hatten das Netzwerk „Zusammen gegen Rechts“ und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen.

In Berlin fand die zentrale Kundgebung am Brandenburger Tor statt. Die Polizei schätzte die Teilnehmerzahl am späten Nachmittag auf rund 4000, die Veranstalter sprachen von etwa 7500 Demonstranten. In München gingen laut Polizei etwa 2500 Menschen auf die Straße. Insgesamt waren Kundgebungen in mehr als 60 Städten angekündigt.

Die Organisatoren forderten die Politik auf, umgehend ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Die Frage nach einem Parteiverbot sei keine politische, sondern eine juristische, heißt es in einer Erklärung der Veranstalter. „Um sie zu klären, muss die Politik aber den Mut finden, einen Antrag für ein Verbotsverfahren zu stellen.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall, „um der beschließenden Kammer eine sachgemäße summarische Prüfung im Eilverfahren“ zu ermöglichen. Das Bundesamt selbst wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ nicht öffentlich äußern.

Rechtsstreit könnte Jahre dauern

Wie lange das Eilverfahren dauert, ist offen. Zunächst muss das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Stellungnahme dazu an das Gericht schicken. Dafür hat die Behörde nach früheren Angaben einer Gerichtssprecherin noch bis Ende übernächster Woche Zeit. Das eigentliche Verfahren kann dann Wochen oder Monate dauern.

Und schließlich folgt noch das Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, könnte sich über mehrere Jahre hinziehen.

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