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Berufliche Orientierung für Schüler soll erleichtert werden

Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern soll der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert werden. Dafür vertiefen das Schweriner Bildungsministerium und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit ihre Zusammenarbeit, wie es in einer Mitteilung des Ministeriums hieß.

Ziel der neuen Kooperationsvereinbarung ist es demnach, Schüler in MV frühzeitig, individuell und praxisnah auf ihrem Weg in eine Ausbildung, ein Studium oder einen Beruf vorzubereiten und sie dabei eng zu begleiten.

Schulen zu Kooperation mit Arbeitsagenturen verpflichtet

Die Vereinbarung sei ein wichtiger Rahmen für mehr Chancengerechtigkeit und Orientierung, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Die Linke) bei der Unterzeichnung. „Wir stärken die berufliche Orientierung an unseren Schulen und sorgen für verlässliche Strukturen, die jungen Menschen echte Perspektiven eröffnen“, sagte sie.

Jede Schule im Nordosten werde dazu verpflichtet, eine eigene Kooperation mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu schließen, hieß es. Mittels eines Tandem-Modells soll zudem jede Schule eine Lehrkraft für die berufliche Orientierung bestimmen. Diese Lehrkraft hält auch Kontakt zur Agentur für Arbeit und koordiniert und plant alle Aktivitäten zur Berufsorientierung.

Berufsorientierung ab Klasse sieben

Nach Angaben des Bildungsministeriums soll bereits ab der siebten Klassenstufe damit begonnen werden, Interessen und Stärken der Schülerinnen und Schüler zu erkennen. Schüler sollen unter anderem Berufe erkunden, Praktika machen und Workshops zur Bewerbungsvorbereitung durchlaufen. Sie können zudem individuelle Beratung und gezielte Förderangebote in Anspruch nehmen.

Auch externe Partner wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften und soziale Träger sollen laut Bildungsministerium mit der Vereinbarung stärker eingebunden werden, um praxisnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Die neue Vereinbarung gilt bis Ende Juli 2030. Sie löst die bisherige Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2018 ab.

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