Im Saal 18 des Schweriner Landgerichts ist ein 36‑Jähriger zu sieben Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Er hatte über zwei Jahre hinweg das Kind eines befreundeten Paares schwer sexuell missbraucht. Das Mädchen war erst sieben Jahre alt, als die Übergriffe begannen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geständnis erspart dem Kind eine erneute Aussage
Bereits zu Prozessbeginn hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage auf eine Verständigung geeinigt. Ziel war es, die heute Zehnjährige vor einer erneuten Aussage im Gerichtssaal zu schützen. Nachdem der Angeklagte am 20. Januar ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, trat die Vereinbarung in Kraft. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Begründung von einem „Anflug von Reue“.
Ermittlungen decken weiteres belastendes Material auf
Die Taten ereigneten sich, während das Mädchen regelmäßig bei dem Familienfreund übernachtete. Erst im vergangenen Jahr vertraute sie sich einem Therapeuten an. Die anschließenden Ermittlungen brachten weiteres schwer belastendes Material ans Licht: Auf fünf Smartphones des Mannes fanden die Ermittler mehrere Hundert Dateien mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie Chatverläufe, in denen solche Inhalte ausgetauscht wurden.
Kritik an früherer Bewährungsstrafe
Für die Nebenklage war besonders schwer zu ertragen, dass der Mann bereits vorbestraft war. Wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials hatte er zuvor eine Bewährungsstrafe erhalten – ohne Gerichtsverhandlung. Diese milde Sanktion habe „keinerlei Wirkung gezeigt“, kritisierte die Anwältin der Familie. Das Gericht betonte, dass der Schutz des Kindes und die Schwere der Taten maßgeblich für das Strafmaß gewesen seien.