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April-Auftakt in MV: Polizei hat besonders Raser im Blick und schützt Radfahrer

Pünktlich zum Frühlingsstart zieht die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Zügel an. Mit der landesweiten Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ rücken diesen Monat zwei ganz klare Themen in den Fokus der Beamten: Überhöhte Geschwindigkeit und die Sicherheit von Zweiradfahrern. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen bei Radlern und Rasern im vergangenen Jahr.

Die aktuelle Unfallbilanz für das Jahr 2025 zeichnet ein zweigeteiltes Bild. Während die Zahl der getöteten Radfahrer landesweit um fast ein Viertel zurückgegangen ist, stieg die Gesamtzahl der Unfälle mit Fahrrädern und Pedelecs gleichzeitig an. Über 1.600 Menschen verunglückten im letzten Jahr auf zwei Rädern – ein Plus von über vier Prozent. Besonders besorgniserregend: Die Zahl der Leichtverletzten kletterte um fast sieben Prozent nach oben.

Tempo-Sünder im Visier

Neben den Radfahrern nimmt die Polizei diesen Monat vor allem Autofahrer ins Visier, die es mit dem Tempolimit nicht so genau nehmen. Nicht angepasste Geschwindigkeit gehört in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren zu den Hauptunfallursachen. Im Jahr 2025 registrierten die Behörden landesweit 710 Unfälle mit Personenschaden, die auf zu hohes Tempo zurückzuführen waren – ein Anstieg von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ab sofort führen alle acht Polizeiinspektionen im Land verstärkt Kontrollen durch, um diesen Trend zu stoppen.

Fokus auf Pedelecs und E-Bikes

Die Kontrollwelle richtet sich gezielt an alle, die auf zwei Rädern unterwegs sind. Das Spektrum reicht vom klassischen Fahrrad über Pedelecs bis hin zu den schnellen S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen können. Auch Moped-, Motorrad- und Rollerfahrer müssen mit verstärkten Überprüfungen rechnen. Die Beamten achten dabei nicht nur auf das Fahrverhalten, sondern auch auf den technischen Zustand der Fahrzeuge.

Sicherheitstipps für den Frühling

Damit alle sicher ankommen, erinnert die Polizei an die wichtigsten Grundregeln. Ein verkehrssicheres Rad mit funktionierenden Bremsen und korrektem Licht ist Pflicht. Wichtig für Technik-Fans: Das Verwenden von blinkenden Hauptscheinwerfern ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung strikt untersagt. Zudem wird dringend zum Tragen eines Helms und sichtbarer Kleidung geraten, besonders bei der typisch wechselhaften Witterung im April.

Besonderes Augenmerk gilt den jüngsten Verkehrsteilnehmern. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf Gehwegen fahren, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie es. Wer Kinder als Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet, darf ebenfalls auf dem Gehweg fahren, solange die gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern gewahrt bleibt. Mit der verstärkten Präsenz auf den Straßen hofft die Polizei, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu erhöhen.

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