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Am Karfreitag machen Tanz und Wettspiel Pause

Vom Karfreitag 0.00 Uhr bis Karsamstag 18.00 Uhr sind auch in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Tanzveranstaltungen sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros untersagt. Das Gleiche gilt nach dem Feiertagsgesetz MV auch für öffentliche Sportveranstaltungen. Wer gegen die Auflagen verstößt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.

Zuständig für die Einhaltung der Vorgaben sind die örtlichen Ordnungsbehörden. In Rostock, der größten Stadt im Nordosten, wird das sogenannte Tanzverbot ab 0.00 Uhr am Karfreitag regelmäßig in den Diskotheken überwacht. „Dabei wurden seit 2019 keine Verstöße festgestellt“, sagte Stadtsprecher Ulrich Kunze. 

Dies liege vermutlich einerseits an der für Veranstalter und Club-Betreiber bekannten Rechtslage, aber auch am verfolgten Ansatz der städtischen Gewerbeabteilung, schon im Vorfeld des Karfreitags regelmäßig Gewerbetreibende und Veranstalter über geltende Verbote zu informieren. 

Gesetzliche Einschränkungen an stillen Feiertagen 

Viele Kommunen achten schon vor den Feiertagen darauf, ob Veranstaltungstermine gegebenenfalls auf Kollisionskurs zum Karfreitag liegen. In diesen Fällen suchen auch in Rostock Verwaltungsmitarbeiter vor der Veranstaltung das Gespräch mit den Veranstaltern, um Verstößen vorzubeugen. Gesetzliche Einschränkungen gibt es zudem an den stillen Feiertagen Totensonntag sowie Heiligabend.

Die Kirchen begehen Karfreitag und Ostersonntag seit Jahrhunderten als höchste Feiertage. „Der Sinn dahinter ist der einzigartige Charakter des Karfreitags. Es geht nicht darum, keine Musik hören oder nicht lachen zu dürfen, sondern die Prägung dieses Tages kurz vor Ostern aufzunehmen“, erläutert der Leiter des Katholischen Büros in MV, Norbert Nagler.

Aus christlicher Sicht könne es kein Ostern ohne Karfreitag geben, das heiße ohne das Leid und die Kreuzigung Jesu keine Auferstehung, keine Errettung vom Tod. „Das ist das christliche Verständnis von Karfreitag und darüber hinaus wird an alle Menschen erinnert, die es schwer auf ihrem Lebensweg haben. Die Stille an diesem Tag kann somit als wichtiges Zeichen dieses Gedenkens und als Solidarität verstanden werden“, betonte Nagler.

An dem Verbot öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen und dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen an Karfreitag gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik. Im vorigen Jahr hatte der Bundesverband deutscher Discotheken (BDT) ein „Tanzverbot“ als Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Branche bezeichnet.

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