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Bund will allein über Liste sicherer Herkunftsstaaten entscheiden

Die Bundesregierung will künftig im Alleingang Länder als sichere Herkunftsstaaten für Asylbewerber einstufen. Damit könne man auf Veränderungen „der politischen und rechtlichen Lage in Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote schnell und effizient reagieren“, heißt es im Gesetzentwurf der Regierung, den das Kabinett jetzt beschloss. Wird der Entwurf im Bundestag beschlossen – der Bundesrat muss nicht zustimmen – kann der Bund per Rechtsverordnung Staaten als sicher einstufen. Dafür braucht es dann keine weiteren Gesetzesänderungen und keine Zustimmung der Bundesländer. Ziel der Maßnahme ist es, Migranten aus den entsprechenden Ländern schneller zurückschicken zu können.

Die Asyl-Verfahren von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet und entschieden – meist mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Im Bundesrat hatte es in der Vergangenheit gegen solche Einstufungen oft Widerstand, vor allem von Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung gegeben. Diese Hürde will die Bundesregierung nun umgehen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU sagte, der Schritt sei Teil eines ganzen Pakets „nationaler Maßnahmen (…), um die Asylwende durchzuführen“. Die nordafrikanischen Maghreb-Staaten und Indien könnten erste Länder sein, die der Bund dann als sicher einordnet. Das werde aber erst entschieden, wenn die Regierung grundsätzlich die Möglichkeit per Rechtsverordnung habe. Im Gesetzentwurf ist zudem vorgesehen, dass der bisherige Pflichtverteidiger für Asylbewerber in Fällen von Abschiebehaft entfällt. Argumentiert wird, dass praktisch alle Flüchtlinge bis zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt hatten.

Betont wird im Entwurf, dass bei Asylsuchenden aus solchen Ländern die Schutzgewährung keinesfalls ausgeschlossen ist. „Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht.“

Kritik von Grünen und Pro Asyl

Die Grünen-Politikerin Filiz Polat warf der Bundesregierung vor, „an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips“ zu rütteln. „Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Verwaltungsakt, sondern ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Schutzrechte mit gravierenden Folgen für Geflüchtete“, erklärte sie. Die Mitwirkung der Verfassungsorgane sei „kein lästiges Verfahren, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot“.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wertete das Vorhaben der Bundesregierung als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“. „Schlag auf Schlag will die neue Bundesregierung die Rechte von Geflüchteten weiter abbauen“, erklärte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. „Die Bestimmung von angeblich sicheren Herkunfts- und Drittstaaten erschwert es gefährdeten Menschen, den ihnen eigentlich zustehenden Schutz zu bekommen.“

In der vergangenen Woche hatte das Kabinett bereits die befristete Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge ohne Asylstatus sowie die Beendigung der sogenannten Turbo-Einbürgerung beschlossen. Dobrindt ordnete vor rund einem Monat zudem verschärfte Grenzkontrollen an.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen wegen der allgemeinen politischen Verhältnisse keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafung oder Behandlung angenommen wird. Zurzeit sind das die EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Serbien, Ghana und Senegal.

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