Samstag, 20.April 2024 | 00:38

Corona-Verfahren vor Verwaltungsgerichten eher erfolglos

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Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind vor den Verwaltungsgerichten im Nordosten nach Aussage von Gerichtssprechern eher erfolglos geblieben aus Sicht der Antragssteller oder Kläger. Gleiches berichtete Dorothea ter Veen, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald (OVG), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Stefanie Wendt vom Verwaltungsgericht Schwerin schränkte allerdings ein, dass das Scheitern von Anträgen oder Klagen auch in deren Unzulässigkeit begründet sein kann, so dass die Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen gar nicht erst thematisiert werde. Das dortige Gericht sei seit der Zeit des ersten Lockdowns im März 2020 stetig mit Verfahren etwa zu Einreiseverboten, Geschäftsschließungen, Schulen, Kitas, Quarantäne oder Corona-Hilfen befasst. Im Sommer 2020 sei es zu einem Rückgang der Verfahren gekommen, bevor die Zahl ab Herbst wieder gestiegen sei. Im laufenden Jahr habe es von März bis Mai einen deutlichen Anstieg gegeben.

Am Verwaltungsgericht Greifswald habe es seit Ende 2020 bis zum Sommer einen deutlich spürbaren Anstieg der Arbeitsbelastung bei der mit Corona-Verfahren befassten Kammer gegeben, teilte der dortige Sprecher, Heinz Gerd Stratmann, mit. Auch die Richter des zuständigen OVG-Senats seien stärker in Anspruch genommen worden, erklärte ter Veen.

Beim OVG gingen in diesem Jahr bis Ende November laut Schweriner Justizministerium 785 Verfahren ein – darunter waren gut 110 Verfahren mit Corona-Bezug. Im ganzen Jahr 2020 waren es den Angaben zufolge 932 Verfahren – darunter knapp 140 Verfahren mit Corona- Bezug. Bei den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald gingen laut Ministerium im ersten Halbjahr 2021 mehr als 2200 Haupt- und Eilverfahren ein. Im ganzen Jahr 2020 seien es gut 4800 und 2019 mehr als 4100 gewesen – dabei handelte es sich aber nicht nur um Corona-Verfahren.

Mitte Dezember lagen bei den Gerichten nach Angaben der Sprecher noch Verfahren etwa im Zusammenhang mit 2G-Regeln, Maskenpflicht an Schulen oder Corona-Hilfen vor. Auch war ein Verfahren von Hotelbetrieben anhängig, die sich gegen das weitgehende Verbot des Betriebs von Schwimmbädern in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen wandten.

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