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Die erste Sitzung der Wismarer Bürgerschaft nach Sommerpause am kommenden Donnerstag

Am kommenden Donnerstag (25.09.25/17.00 Uhr) geht es nach der Sommerpause mit der ersten
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wieder los. Und eine Reihe von Beschlussvorlagen und Fragen warten auf Antworten. So hat etwa die Hansestadt Wismar eine neue Friedhofssatzung verabschiedet, die wichtige Änderungen und Ergänzungen enthält. Diese beruhen auf einer umfassenden Überprüfung der bisherigen Regelungen.

Inhalt der neuen Friedhofssatzung

Die Überarbeitung der Friedhofssatzung war notwendig, da bisher Regelungen zum Befahren des Friedhofs nicht enthalten waren. Die neue Satzung beinhaltet nun eine Anlage, die genau festlegt, welche Wege auf dem Friedhof im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung befahren werden dürfen. Zudem wurden Regelungen zu Wahlgrabstätten in Bestattungsgärten aufgenommen, die zuvor nicht berücksichtigt wurden.

Änderung des Bewohnerparkausweises

Ein Antrag der FDP-Fraktion sieht eine Änderung der Kriterien für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises vor. Insbesondere soll das zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge von 2,8 t auf 3,5 t erhöht werden. Diese Anpassung spiegelt die Entwicklung zu schwereren Elektrofahrzeugen wider und orientiert sich an Regelungen in anderen Städten wie Schwerin und Rostock.

Die bisherige Begrenzung auf Fahrzeuge unter 2,8 t ist im Kontext der Elektrifizierung des Verkehrs nicht mehr zeitgemäß. Größere Familienfahrzeuge, wie der VW ID.Buzz, überschreiten häufig dieses Gewicht. Der Schutz der Infrastruktur bleibt durch bestehende Regelungen wie das Parkverbot auf Gehwegen für Fahrzeuge über 2,8 t gewährleistet, heißt es in der Begründung.

Graffiti-Problematik in Wismar

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert Besorgnis über verfassungsfeindliche Graffiti in der Stadt und stellt dazu mehrere Fragen: Wie werden Eigentümer informiert?, Welche Fristen gelten?, Gibt es finanzielle oder andere Hilfen? Werden Graffiti zur Anzeige gebracht?

Gesetzesänderungen 2024/2025

Neuerungen in den Jahren 2024/2025 geben den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei verkehrlichen Maßnahmen. Diese können nun auch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz als Begründung heranziehen. So soll die Verwaltung prüfen, ob die Möglichkeit einer Ausweitung von Tempo 30 auf dem Altstadtring und angrenzenden Bereichen möglich und sinnvoll ist.

Fragen zu den Schulen in Wismar

Die FDP-Fraktion stellt Fragen zur Entwicklung der Aufnahmekapazitäten und Schülerzahlen in den allgemeinbildenden Schulen. Diese betreffen die Entwicklung der Kapazitäten seit 2022, die Schülerzahlentwicklung der letzten fünf Jahre, die Kriterien für die Zuteilung zu Grundschulen, Entscheidungskriterien bei Kapazitätsüberschreitung, Widersprüche und Schulplatzklagen und den Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. Diese Fragen sollen Klarheit über die aktuelle Situation der Schulzuweisungen und -kapazitäten in Wismar bringen.

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