Im Mordprozess um den vor rund einem Jahr getöteten achtjährigen Fabian steht am heutigen Donnerstag die Frage der Schuldfähigkeit der 30‑jährigen Angeklagten im Mittelpunkt. Ab 09.30 Uhr will der psychiatrisch‑forensische Sachverständige Peter Keiper sein Gutachten vorstellen. Keiper begleitet das Verfahren seit Prozessbeginn am 28. April und war an allen Verhandlungstagen im Gerichtssaal.
Vorwürfe und Hintergrund
Laut Anklage soll die Frau den Jungen am 10.10.2025 an einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Als mögliches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft die Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater. Die Beschuldigte hat die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen. Nach eigenen Angaben bezieht sie seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente.
Möglicher Abschluss der Beweisaufnahme
Mit der Vorstellung des Gutachtens könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 29.10. und 30.10. vorgesehen. Am 10.11. könnte das Urteil folgen.