Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auch über mögliche Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst und die staatliche Parteienfinanzierung debattiert. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes gebe „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in der „Bild“-Zeitung.
Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner hält es wie Herrmann für notwendig, die AfD-Finanzierung in den Blick zu nehmen. „Die Innenministerkonferenz sollte aber jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner schon am Freitag.
Thema unter den Innenministerinnen und Innenministern ist aber auch die Frage der AfD-Mitglieder im Staatsdienst. „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss“, erklärte Bayerns Herrmann der „Bild“. Hessens Innenminister Roman Poseck von der CDU hatte bereits am Freitag gesagt: „Wir werden auch prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat.“
Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt. Deshalb werde er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Bremerhaven machen.
Umstritten ist unter den Innenministern ein mögliches Verbotsverfahren, das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen könnten. Thüringens Innenminister Georg Maier von der SPD sagte der „Bild“: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“
Sein Hamburger Amtskollege Andy Grote äußerte sich zurückhaltender. Er sagte der Zeitung, für ein mögliches Verbotsverfahren sei die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch – sollte sie gerichtlich bestätigt werden – eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung. Ob ein Verbotsverfahren mit der erforderlichen sehr hohen Erfolgsaussicht geführt werden könnte, wäre im nächsten Schritt vom Verfassungsschutz beziehungsweise Bundesinnenministerium zu prüfen.