Freitag, 26.April 2024 | 06:09

Gericht bestätigt Zwangsurlaub für Lützower Wehrführer

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Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lützow ist vor dem Verwaltungsgericht Schwerin mit seinem Eilantrag gegen ein Arbeitsverbot der Kommune gescheitert.

Die Verfügung der Kommune sei rechtmäßig ergangen, teilte das Gericht am Donnerstag in Schwerin mit. Der Amtsvorsteher des Amtes Lützow-Lübstorf hatte dem Mann zuvor per Verfügung untersagt, die Dienstgeschäfte weiterzuführen, da der Verdacht eines schwerwiegenden Fehlverhaltens im Raum steht. Konkrete Angaben dazu wurden jedoch nicht gemacht.

Die ab 15. Dezember 2022 gültige Verfügung bleibt damit einstweilen wirksam. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Das Verwaltungsgericht begründet die Entscheidung laut Mitteilung auch damit, dass der Wehrführer als Ehrenbeamter und Mitarbeiter mit Leitungsfunktion vertrauensvoll mit der Gemeinde zusammenarbeiten muss. Dieses Vertrauen sei erschüttert.

Den Angaben nach ist es der Gemeinde gesetzlich erlaubt, dem Wehrführer bis zu drei Monate Zwangsurlaub anzuordnen und zu verbieten, die Dienstgeschäfte zu führen, die Feuerwehrgerätehäuser zu betreten, Einsatzfahrzeuge zu führen, Dienstkleidung und -ausrüstung zu tragen sowie sich in den dienstlichen Räumen aufzuhalten.

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