Sonntag, 28.April 2024 | 01:42

Gericht: Nord-Stream-Millionen waren steuerpflichtig

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Eine Millionen-Spende des Pipeline-Unternehmens Nord Stream 2 an die umstrittene Klimaschutz-Stiftung MV ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern steuerpflichtig gewesen. Das Gericht habe eine Klage gegen einen entsprechenden Steuerbescheid abgelehnt, teilte es am Mittwoch mit.

Die Stiftung war Anfang 2021 nach einem Beschluss des Landtags gegründet worden, vorrangig um den Fertigbau der Pipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas gegen Sanktionsdrohungen der USA abzusichern. Das Land gab 200.000 Euro Kapital, von Nord Stream kamen 20 Millionen Euro. Das Land forderte von der Stiftung Schenkungssteuer in Höhe von 9,8 Millionen Euro. Die Stiftung zahlte nach eigenen Angaben und laut Finanzministerium, ging jedoch gegen den Steuerbescheid vor Gericht.

Zur Begründung verwies die Klimastiftung auf gesetzliche Regelungen, nach denen Schenkungssteuer nicht anfalle, wenn etwa Zwecke des Landes erfüllt würden. Dies habe das Gericht mit Blick auf die Klimastiftung nicht schlichtweg verneint. Für den vorliegenden Fall gebe es keine Blaupause in der Rechtssprechung, hieß es vom Gericht. Auch deshalb ließ das Gericht Revision am Bundesfinanzhof zu. Die Klimastiftung kündigte an, davon Gebrauch zu machen.

“Das ist ein Ergebnis, mit dem wir nicht gerechnet haben”, teilte die Stiftung mit. Das Gericht habe anerkannt, dass der Einsatz für die Pipeline und vor allem auch für Klimaschutz Zweck des Landes Mecklenburg-Vorpommern war. Es habe aber auf die Annahme verwiesen, dass der Vorstand die Gelder auch anderweitig hätte ausgeben können. Das stimme nicht, weil der Stiftung dann Sanktionen seitens der Stiftungsaufsicht gedroht hätten.

Vom Schweriner Finanzministerium hieß es, das Gericht habe am Mittwoch zu einer Steuerbefreiungsvorschrift entschieden, für die es bislang kaum Rechtsprechung gegeben habe. “Diese Entscheidung wird auch bei zukünftigen Steuerfestsetzungen helfen, da das Gericht mit seinem Urteil für mehr Klarheit sorgt, welche Zuwendungen als steuerbefreit gelten und welche nicht”, zeigte sich Finanzminister Heiko Geue (SPD) optimistisch.

Hannes Damm, Obmann der Grünen-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung, warf der Schweriner Landesregierung nach der Verhandlung vor, Unterlagen zurückzuhalten. Der ehemalige Schweriner SPD-Ministerpräsident und Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Erwin Sellering, habe aus Unterlagen zitiert, die dem Ausschuss nicht vorlägen. Erst kürzlich hatte das Landesverfassungsgericht geurteilt, dass die Landesregierung eine Anfrage Damms unzureichend beantwortet und damit sein parlamentarisches Fragerecht verletzt hat.

Um die Stiftung gibt es einen Dauerstreit. Eigentlich hatte der Landtag kurz nach Russlands Angriff auf die Ukraine ihre Auflösung beschlossen. Es gibt aber widersprüchliche Rechtsauffassungen, ob dies möglich ist. Sellering weigert sich zurückzutreten und damit den Weg freizumachen für die Auflösung. Er hält unter Hinweis auf das deutsche Stiftungsrecht eine rechtskonforme Auflösung für unmöglich. Der umstrittene wirtschaftliche Teil der Stiftung, der die Fertigstellung der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 sichern sollte, sei abgewickelt, für Klimaschutzprojekte sei weiterhin Geld da, und der Stiftungszweck damit weiter erfüllbar, argumentiert Sellering.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schweriner Landtag, René Domke, kritisierte am Mittwoch: “Es zeigt sich wiederholt, dass die Stiftung aufgrund der falsch eingeschätzten Sanktionsdrohungen überstürzt gegründet wurde.”

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