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Gesetzesnovelle soll Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern

Innenminister Christian Pegel (SPD) hat dem Kabinett eine Gesetzesnovelle vorgestellt, die Maßnahmen zum verstärkten Schutz vor häuslicher Gewalt beinhaltet.

Für Intensivtäter ist dabei auch die Einführung einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung vorgesehen, um zusätzliche Sicherheit zu schaffen, wie Pegel erläuterte. Zudem sollen Wohnungsverweise und Rückkehrverbote ausgeweitet werden. Im Gespräch ist auch ein Verbot von Kontaktaufnahmen zu den Opfern auch über Kurznachrichtendienste, Mails oder Social-Media.

„Der Schutz von Betroffenen vor häuslicher Gewalt wird spürbar gestärkt“, betonte Pegel. Bei der Novellierung geht es um das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Der Entwurf basiert auf einer 2024 abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes, er soll noch in diesem Jahr dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden. 

2024 gab es laut Bundeskriminalamt bundesweit mehr als 187.000 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt. Das entspreche einem Anteil von 70,4 Prozent. Experten gehen jedoch von einer Dunkelziffer aus, weil nicht alle Fälle gemeldet werden.

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