Donnerstag, 25.April 2024 | 10:59

Habeck ruft zweite Stufe des Gas-Notfallplans aus

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Die Folgen des russischen Angriffskriegs bringen die deutsche Energieversorgung an ihre Grenzen.

Für eine Gasknappheit gibt es einen Notfallplan, der in der äußersten Stufe die Verteilung der Ressourcen regelt. Wirtschaftsminister Habeck ruft nun die zweite Stufe aus.

Angesichts des Rückgangs der Gas-Lieferungen aus Russland wird Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach ntv-Informationen die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausrufen. Dies werde für Unternehmen und Verbraucher vorerst aber noch nicht bedeuten, dass Energieversorger die drastisch gestiegenen Einkaufspreise für Erdgas direkt an ihre Kunden weitergeben könnten.

Die Bundesnetzagentur werde die entsprechende Preisanpassungsklausel nach dem Energiesicherungsgesetz noch nicht aktivieren. Die Regulierungsbehörde werde zudem noch nicht die dafür erforderliche “erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen” feststellen. Das Wirtschaftsministerium wollte sich dazu vorerst nicht äußern. Habeck will um 10 Uhr vor die Presse treten. Dabei soll es um das Thema Energie und Versorgungssicherheit gehen. Weitere Details nannte das Ministerium nicht.

Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas. Die entsprechende Verordnung wurde erstmals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine aktiviert. Habeck hatte am 30. März die Frühwarnstufe ausgerufen. Anders als die Frühwarnstufe könnte die Alarmstufe für Unternehmen und Verbraucher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, wenn Versorger ihre höheren Einkaufspreise direkt an ihre Kunden weiterreichen könnten.

Begründet werden dürfte die Ausrufung der Alarmstufe mit der Verringerung der Gaslieferungen durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1. Seit der Drosselung des Gasdurchflusses in der vergangenen Woche ist der Gasmarkt noch angespannter als zuvor. Die Alarmstufe bringt noch keine staatlichen Eingriffe in den Gasmarkt. Erst mit der Notfallstufe als letztem Schritt der Eskalationsleiter würde die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage zuteilen, wer noch Gas bekommt.

Private Haushalte sind besonders geschützt und sollen möglichst lange versorgt werden. Die Industrie müsste sich dann auf Kürzungen einstellen.

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