Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald wesentliche Sicherheitsauflagen für die Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ bestätigt. Diese Entscheidung stellt die Sicherheit von Teilnehmern und Dritten in den Vordergrund, nachdem das Verwaltungsgericht Schwerin zuvor einige der Auflagen ausgesetzt hatte.
Bestätigung der Sicherheitsauflagen
Nach einer gründlichen Überprüfung der Gegebenheiten entschied das Oberverwaltungsgericht, dass das Verbot von Glasflaschen und Glasbehältern sowie der festgelegte Ordnerschlüssel des Landkreises Nordwestmecklenburg aufrechterhalten werden. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig angesichts der unübersichtlichen und unebenen Gelände, die den Charakter eines Festivals annehmen. Der Schutz vor Verletzungsgefahren und die Sicherstellung einer geordneten Evakuierung im Notfall wurden als entscheidende Gründe für die Auflagen anerkannt.
Aufhebung des Alkoholverbots
Interessanterweise hob das Gericht das zuvor verhängte Alkoholverbot auf. Obwohl die Risiken des Alkoholkonsums in Verbindung mit dem Festivalcharakter und den topographischen Bedingungen gesehen wurden, entschied das Gericht, dass die anderen Sicherheitsauflagen ausreichend sind, um mögliche Gefahren zu begegnen.

Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann äußerte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts: „Insofern sehen wir uns in unseren Auflagen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestätigt.“ Er betonte, dass auch für die Versammlung „Jamel rockt den Förster“ keine andere Beurteilung vorgenommen werden kann, wie von der Anmelderin gefordert wurde.