Samstag, 04.Mai 2024 | 05:23

Kabinett berät über Ausnahmen für ungeimpfte Jugendliche

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Ungeimpfte Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren können in Mecklenburg-Vorpommern hoffen, dass Ausnahmen von den geltenden 2G- und 2G-plus-Regeln für sie auch nach dem Jahreswechsel gelten.

Die Landesregierung wird heute darüber beraten, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schwerin sagte. Hintergrund ist, dass Kinder und Jugendliche nicht von sozialen Aktivitäten ausgeschlossen werden sollen, wenn ihre Eltern gegen eine Corona-Impfung sind.

Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren können bisher auch ungeimpft an 2G- und 2G-plus-Veranstaltungen teilnehmen – sie müssen aber einen aktuellen Test vorlegen. Diese Regelung sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hatte in der vergangenen Woche gesagt, sie sehe viele gute Gründe für eine Verlängerung.

Drese will das Kabinett außerdem über geplante Lockerungen der Corona-Besuchsregeln in Pflegeheimen über Weihnachten informieren, wie der Sprecher weiter sagte. Außerdem soll es in der Kabinettssitzung dem Vernehmen nach um Corona-Regeln für Silvester gehen.

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